In einer Sondersitzung am Montag entschied die Große Tarifkommission des Marburger Bundes, das Ergebnis der Sondierung den betroffenen Mitgliedern außerhalb Hamburgs in den kommunalen Kliniken zur Abstimmung vorzulegen. Der angekündigte Erzwingungsstreik der Ärztinnen und Ärzte außerhalb Hamburgs ab dem 15. Januar wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses dieser zweiten Urabstimmung ausgesetzt. Aufgrund der Sonderposition Hamburgs nahmen die Hamburger Mitglieder nicht an der Urabstimmung teil und werden auch nicht erneut zur Abstimmung aufgerufen. Ein Warnstreik der Hamburger Ärztinnen und Ärzte findet vorerst nicht statt.
Das Sondierungsergebnis sieht vor, dass die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte rückwirkend zum 1. Juli 2024 – in direktem Anschluss an die vorausgehende Tabellenlaufzeit – um 4 Prozent linear steigen. Noch in diesem Jahr soll eine zweite Erhöhung folgen: um 2 Prozent ab dem 1. August 2025. Eine dritte Gehaltssteigerung um weitere 2 Prozent ist zum 1. Juni 2026 vorgesehen. Das sind bis zum Ende der Laufzeit am 31. Dezember 2026 insgesamt 8 Prozent lineare Gehaltserhöhung. Die Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst erhöhen sich entsprechend.
„Das Ergebnis der langwierigen Tarifverhandlungen mit der VKA würde auch für die Hamburger Ärztinnen und Ärzte im UKE und in den Asklepios-Kliniken eine spürbare finanzielle Verbesserung bedeuten“, betont Katharina von der Heyde, Geschäftsführerin des MB Hamburg. „Wenn die Abstimmung unter den Mitgliedern zur Annahme dieses Ergebnisses führt, wäre diese Entgelterhöhung ein wichtiger Schritt, um die tägliche Arbeit der Ärztinnen und Ärzte angemessen wertzuschätzen.“
Ein weiterer Fokus der Verhandlungen auf bundesweiter Ebene lag auf der Reform der bisherigen Schicht- und Wechselschichtregelungen, die jedoch die Hamburger Ärztinnen und Ärzte aufgrund der Geltung des Überleitungstarifvertrags zunächst nicht betreffen. Sobald die im Raum stehende Verständigung von den Mitgliedern angenommen wird, wird der Landesverband Hamburg diese individuell bewerten und die Frage der Beibehaltung des Überleitungstarifvertrags evaluieren. Hierzu wird auch das Ausloten einer Weiterentwicklung des Überleitungstarifvertrags mit dem Hamburger kommunalen Arbeitgeberverband, der AVH, gehören.
Weitere Informationen zur besonderen Tarifsituation in Hamburg.