Die Möglichkeiten für eine erfolgreiche Arbeit im Betriebs- und Personalrat sowie in den Mitarbeitervertretungen bietet das Betriebsverfassungsgesetz. Es ist wichtig, dass auch Ärztinnen und Ärztinnen in den Gremien der Arbeitnehmervertretungen präsent sind. Denn sie sind beispielsweise auch diejenigen, die die Umsetzung der vom Marburger Bund abgeschlossenen Tarifverträge am besten überprüfen können.
Gleichzeitig geht es darum, sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort in den Krankenhäusern aktiv einzusetzen und die Chancen betrieblicher Mitbestimmung zu nutzen. Das betrifft zum Beispiel Themen wie die Gestaltung von Arbeitszeiten, Einhaltung von Arbeitsschutz und Überprüfung der Arbeitssicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Fort- und Weiterbildung und vieles mehr.
Schulungen und Seminare für Ärztinnen und Ärzte, die in den Arbeitnehmervertretungen tätig sind, werden zentral vom Marburger Bund Bundesverband angeboten. Weitere Informationen zur Betriebsratsarbeit finden Sie hier.