In der nach dem Gütetermin veröffentlichten Pressemeldung nahm der MB Hamburg zu den von Helios vorgetragenen Gründen für die Kündigung Stellung und äußerte seinen Verdacht, dass Schlossers gewerkschaftliches Engagement eine Rolle gespielt haben könnte. Daraufhin beantragte Helios den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Marburger Bund mit dem Ziel, dem Verband diese Äußerungen zu untersagen.
Dieser Antrag von Helios wurde nun vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen. „Das Landgericht Hamburg hat uns Recht gegeben“, sagt Dr. Pedram Emami, 1. Vorsitzender des MB Hamburg. „So zweifelhaft die Kündigungsgründe sind, so kläglich ist der Versuch gescheitert, uns den Mund zu verbieten.“ Auch Katharina von der Heyde, Geschäftsführerin des MB Hamburg und Prozessbevollmächtigte der Betroffenen, sieht sich bestätigt: „Wir stellen uns klar hinter unser Mitglied Franziska Schlosser und werden auch weiter dafür kämpfen, dass die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird und Frau Schlosser weiter auf ihrem Arbeitsplatz tätig sein kann.“
Ein Kammertermin, um das arbeitsgerichtliche Verfahren fortzusetzen, ist vom Arbeitsgericht Hamburg für den 21. November 2023 angesetzt worden.