Für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie der Asklepios-Kliniken in Hamburg findet der TV-Ärzte/VKA Anwendung, jedoch in der speziellen Form des Überleitungstarifvertrags („TV-Ärzte/VKA in der Hamburger Fassung“). Damit weicht das Tarifwerk für Hamburger Ärztinnen und Ärzte in Teilen von der ansonsten bundesweit geltenden Fassung des TV-Ärzte/VKA ab. Nicht alle Forderungen, die der Marburger Bund Bundesverband gegenüber der VKA für Ärztinnen und Ärzte erhebt, gelten auch die Hamburger Mitglieder. Folglich dürfen die Hamburger Mitglieder auch nicht für Forderungen streiken, die sie selbst nicht betreffen.
Der Landesverband Hamburg analysiert und bewertet die besondere Tarifsituation in Hamburg kontinuierlich und umfassend. Entscheidungen, etwa über das konkrete Vorgehen in Tarifauseinandersetzungen mit der VKA, werden in Abstimmung zwischen dem Bundesstreikkomitee und dem Hamburger Landesstreikkomitee individuell für Hamburg getroffen.
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