• Tarifverhandlungen TV-Ärzte KAH - Einigung auf Eckpunkte

    Tarifvertrag
    08.Mai 2018
    bereits am 23. März 2018 haben sich die Verhandlungskommission des Marburger Bundes
    und die Arbeitgeber von Asklepios und UKE sowie die Vertreter der Arbeitsrechtlichen Vereinigung
    Hamburg (AVH) auf Eckpunkte einer Tarifeinigung zur Überleitung in das kommunale Ärztetarifrecht verständigt. Wegen komplexer interner Abstimmungsprozesse hatten die Verhandlungsparteien zunächst vereinbart, bis zu einer Beschlussfassung der Großen Tarifkommission des Landesverbandes über die Einigung Stillschweigen zu bewahren. Nach dem die Große Tarifkommission am vergangenen Mittwoch der Einigung zugestimmt hat, möchten
    wir Sie nun umfänglich über die in Rede stehenden Eckpunkte informieren.

    Nach den Maßgaben der Großen Tarifkommission kam es der Verhandlungskommission in erster Linie darauf an, die Bestandteile des TV-Ärzte KAH, die im Vergleich zum kommunalen Ärztetarifrecht deutlich vorteilhafter erscheinen, im Wege von dauerhaften Überleitungsregelungen für die Bestands- und zukünftigen Beschäftigten zu erhalten. Neben dieser Zielsetzung ging es auch darum, für das Jahr 2018 eine entsprechende Entgeltentwicklung für die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Beschäftigten zu realisieren.
    Schließlich musste im Hinblick auf das Tarifeinheitsgesetz auch dafür Sorge getragen werden, dass die Regelungen auch zukünftig Anwendung finden. Unter Zugrundelegung dieser Zielsetzungen hat die Verhandlungskommission des Marburger Bundes im Einzelnen folgendes geregelt:

    1. Vollständiger Erhalt der Regelungen zur Arbeitszeit
    Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, die Regelungen des Abschnitts 2 (§§ 6 – 11 TV-Ärzte KAH) vollständig weiterzuführen. Dabei verbleibt es für alle unter den Geltungsbereich fallenden Beschäftigten auch nach dem Wechsel in das kommunale Tarifrecht bei den bisherigen Regelungen.

    2. Wesensgleiche Fortführung von Geltungsbereich und Eingruppierung
    Strittiges Thema bis zum Schluss war die Einbeziehung und Eingruppierung der nichtärztlichen Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-Ärzte KAH, insbesondere der Medizinphysiker und Psychologische Psychotherapeuten. In diesem Zusammenhang hatte insbesondere der Dachverband der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg bis zum Schluss eine Einigung blockiert. Durch die nunmehr gefundene tariftechnische Umsetzung ist sichergestellt, dass die Regelungen wie bisher auch auf die nichtärztlichen Beschäftigten im bisherigen Geltungsbereich des TV-Ärzte KAH Anwendung finden.

    3. Erhalt der bisherigen Regelung zu befristeten Arbeitsverhältnissen
    Insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen sind die im TV-Ärzte KAH gefundenen Regelungen deutlich verbindlicher als jene im TV-Ärzte/VKA. Diese Regelungen bleiben ebenfalls erhalten und werden auch unter Geltung des neuen Tarifrechtes für die Beschäftigten die maßgebliche Befristungsgrundlage bilden.

    4. Erhalt sonstiger Regelungen
    Auch im Hinblick auf weitere zahlreiche Regelungen konnte sich der Marburger Bund letztlich mit seinen Vorstellungen durchsetzen. So gelang es insbesondere, die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, im Hinblick auf die Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit, im Hinblick auf besondere
    Zahlungen im Drittmittelbereich, bezüglich der Einsichtsrechte in Personalakten sowie der Verteilung von Poolgeldern und hinsichtlich der Zulage zur Deckung des Personalbedarfs bei Wissenschaftlern vollständig zu erhalten.

    5. Entgeltentwicklung
    Die Vertragsparteien haben sich letztlich auf die Anwendung der ab Mai 2018 in den kommunalen Krankenhäusern geltenden Entgelttabelle bereits rückwirkend zum 1. Januar 2018 verständigt. Durch den Wechsel der Entgelttabellen kommt es zu Entgeltzugewinnen zwischen 1,26 bis hin zu 8,5 Prozent. Wir haben uns darüber hinaus darauf verständigt, das Delta zwischen dem Zugewinn durch den Wechsel der Entgelttabellen und einer hypothetischen linearen Entgelterhöhung im Umfang von 2,5 Prozent in den notwendigen Fällen pauschaliert durch Einmalzahlungen zu schließen. Aufbauend auf diesen Überlegungen erhalten Beschäftigte in der Entgeltgruppe Ä1 Stufen 1 bis 5 zu den Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember 2018 jeweils 375,- Euro, insgesamt also 750,- Euro. Beschäftigte in der Entgeltgruppe Ä2 Stufen 1 bis 5 erhalten zu den gleichen Stichtagen jeweils 475,- Euro, also insgesamt 950,- Euro, sowie Beschäftigte in den Entgeltgruppen Ä3 Stufen 1 und 2 und Ä4 Stufe 1 jeweils 600,- Euro, insgesamt also 1.200,- Euro. Die Zugewinne in den jeweiligen Endstufen der Entgeltgruppen Ä1 bis Ä3 liegen dabei deutlich oberhalb von 2,5 Prozent, so dass ein etwaiges Delta hier nicht auszugleichen ist. In diesem Zuge werden auch die Bereitschaftsdienstentgelte um weitere 2,5 Prozent angehoben. Die Entgeltregelungen haben wegen der ab Januar 2019 im Bereich der kommunalen Kliniken anstehenden Tarifverhandlungen eine Laufzeit bis zum Ende 2018.

    6. Tariftechnik
    Wegen der abweichenden Geltungsbereiche zwischen TV-Ärzte KAH und TV-Ärzte/VKA im Hinblick auf die nichtärztlichen Beschäftigen sowie wegen der Notwendigkeit besonderer Regelungen zum Umgang mit der in § 4a Tarifvertragsgesetz geregelten Tarifeinheit erfordert die Umsetzung dieser Einigung ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Überleitungs-
    und Anwendungstarifverträge, die in den kommenden Wochen mit den Arbeitgebern finalisiert werden. Bestandteil der nunmehr gefundenen Einigung ist auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, gegenüber allen Beschäftigten – die unter den bisherigen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen – durch individualvertragliche Gleichstellungsabreden die grundsätzliche Anwendung des ärztlichen Tarifrechtes sicherzustellen. Sobald die diesbezüglichen Regelungen mit den Arbeitgebern abschließend vereinbart wurden, werden wir Sie über das genaue Prozedere und in rechtlicher Hinsicht gegebenenfalls notwendige Vorhaben Ihres Arbeitgebers informieren.