Die Arbeitgeberseite wies darauf hin, dass ein grundsätzliches Abweichen vom TV-Ärzte AVH in allen Regelungsbereichen nicht von der VKA toleriert werden wird. Ziel des Prozesses auf Arbeitgeberseite ist die Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts, welches auch zukünftig einheitlich auf Bundesebene verhandelt werden wird. Nichtsdestotrotz wurde signalisiert, dass ein Entgegenkommen bei besonders wichtigen Bestandsregelungen im Rahmen einer Gesamteinigung möglich wäre.
Neben weiterer inhaltlicher Klärungen haben die Vertreter des MB erneut erklärt, dass eine nachteilige Abweichung von den Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte in den Hamburger Krankenhäusern nicht in Betracht komme und insbesondere die Regelungen zur Arbeitszeit in ihrer bisherigen Form und für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Beschäftigten erhalten bleiben müssen.
Um ausführlich über den Verhandlungsstand zu informieren, das weitere Vorgehen zu disku-tieren und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu planen trifft sich die Große Tarifkommission des Landesverbandes Hamburg
am 8. Februar 2018.
Die Tarifverhandlungen werden am Montag, 12. Februar 2018, fortgesetzt. Über das weitere Geschehen werden wir Sie unmittelbar auf dem Laufenden halten. Bitte informieren Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen über die derzeitige Verhandlungssituation.
Bei weiteren Fragen oder Hinweisen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.