Landesarbeitsgericht bestätigt:
13.Februar
2017
Asklepios hätte als Unterlegener gegen das Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen können, hat aber die einzuhaltenden Fristen verstreichen lassen. Deswegen empfehlen wir allen Betroffenen erneut, ihre Ansprüche schriftlich gegenüber den Personalabteilungen Ihrer Klinik geltend zu machen und sich sicherheitshalber den Empfang mittels Eingangsstempel auf einer Kopie bestätigen zu lassen.
Als Schreiben reicht hierzu ein einfacher „Zweizeiler“ aus, in dem der Anspruch formuliert ist (siehe Vorlage).
Es ist ganz einfach und so nützlich – Just Do It!