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Lineare Entgelterhöhungen
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Rückwirkend zum 1. Juli 2023 werden die Tabellenentgelte zunächst um 4,8 Prozent und ab dem 1. April 2024 um weitere 4 Prozent erhöht. Zu den gleichen Zeitpunkten erhöhen sich auch die Dienstvergütungen entsprechend. Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024.
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Steuerfreie Inflationsausgleichzahlung
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Im Oktober 2023 erhalten die Ärztinnen und Ärzte zudem eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1.250 Euro. Eine weitere – ebenfalls steuerfreie – Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro wird im Januar 2024 gezahlt.
Für alle Einmalzahlungen gelten jeweils vorhergehende kalenderhalbjährliche Bezugszeiträume. Somit erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die durchgehend im Jahr 2023 im Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigt sind, sämtliche Einmalzahlungen. Scheiden Ärztinnen oder Ärzte im Laufe der halbjährlichen Betrachtungszeiträume aus oder beginnen unterjährig ein Beschäftigungsverhältnis, erhalten sie die Zahlung(en) anteilig. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein größtmöglicher Anteil der Ärztinnen und Ärzte von den Einmalzahlungen profitiert. Voraussetzung für die Einmalzahlungen ist stets, dass ein Anspruch auf Entgelt an zumindest einem Tag im jeweiligen Zeitraum besteht. Dem Anspruch auf Entgelt stehen dabei bestimmte Entgeltersatzleistungen – nicht jedoch das Elterngeld – gleich. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlungen anteilig.
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Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt.