Viele Frauen kennen das: Endlich ist die Traumstelle ausgeschrieben und da ist man schwanger. Wie schön! Aber sollte man sich dennoch bewerben? Und gelten die Mutterschutzrechte trotzdem, selbst wenn man das im Vorstellungsgespräch verschweigt? Jil Alison Grecu, Syndikusanwältin beim MB Hessen, beantwortet Fragen rund um die Bewerbung schwangerer Ärztinnen: