Vieles von dem, was Medizinstudierende aus dem Marburger Bund in den vergangenen Tagen an Einwänden vorgebracht haben, ist in der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ berücksichtigt worden. Das ist positiv zu bewerten. So entsteht durch die Flexibilisierung des Praktischen Jahrs (PJ) kein Zeitverlust im Studienablauf. Es gibt akzeptable Fristen zur Vorbereitung auf die Examina M2 und M3. Damit ist eine wesentliche Forderung des Marburger Bundes erfüllt. Negativ zu bewerten ist allerdings, dass keine bundeseinheitliche Regelung zur Durchführung der M2-Prüfung vorgesehen ist.
Der Marburger Bund appelliert an die Länder, von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die M2-Prüfung nicht zu verschieben. „Wir fordern die Bundesländer auf, die M2-Prüfung, auf die sich die Studierenden bereits intensiv vorbereitet haben, unter infektiologisch vertretbaren Bedingungen jetzt durchzuführen. Was für die hundertfache Menge von Schülerinnen und Schülern bei der Abiturprüfung gelingt, muss auch für Medizinstudierende organisierbar sein“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass der Bund erstmalig die langjährige Forderung des Marburger Bundes nach einer bundeseinheitlichen Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr unterstützt habe. Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz stehen den Krankenhäusern hierfür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. „Wir erwarten, dass die Krankenhäuser zukünftig allen Medizinstudierenden im Praktischen Jahr - auch denen, die sich bereits im PJ befinden - eine angemessene, existenzsichernde Aufwandsentschädigung zahlen. Dies darf nicht nur für epidemische Notlagen gelten – es muss zu einer generellen Übereinkunft werden“, forderte Botzlar.
Die Politik habe offensichtlich erkannt, dass den Studierenden keine Nachteile daraus erwachsen dürfen, wenn sie bereit sind, in dieser Krisensituation in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen mitzuhelfen. „Es wäre ein Stück aus dem Tollhaus gewesen, wenn Fehlzeiten aufgrund von Quarantäne auf die reguläre Anzahl von 30 Fehltagen im Praktischen Jahr angerechnet worden wären. Das ist zum Glück vom Tisch“, sagte Botzlar.