Volle Unterstützung fand auch der MB-Antrag, dass Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung nicht allein gelassen werden. Weiterbildung muss auch unter den Anforderungen der Pandemie bedarfsgerecht und qualitativ angemessen möglich sein. Einsparmaßnahmen, Personalkürzungen und Arbeitsverdichtung dürfen nicht zulasten des ärztlichen Nachwuchses in Hessen gehen. Weiterbildungszeiten dürfen sich nicht durch betriebswirtschaftlich begründete Personalentscheidungen verlängern. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um Weiterbildungsstellen dauerhaft zu besetzen und eine gute Weiterbildung zu ermöglichen. Ein Abbau von Weiterbildungsstellen muss in Anbetracht eines sich verschärfenden Mangels an Fachärztinnen und Fachärzten verhindert werden.
Beschlossen wurde auf der Delegiertenversammlung auch eine Beitragserhöhung von rund 18 Prozent. Die MB Delegierten haben sich dafür stark gemacht, dass die Erhöhung nicht zu stark ausfällt und auf mehreren Schultern verteilt wird, so ist u.a. die Kilometerpauschale verringert worden und es wird einen Mindestbeitrag für zukünftige Rentner geben.
Gescheitert an den Mehrheitsverhältnissen ist der Antrag, dass die Landesärztekammer Hessen die erste Facharztprüfung weiterhin kostenfrei anbietet. Es soll aber eine erneute Überprüfung in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.
(mn)