TV-Ärzte Bürger/Clementine
17.April
2024
Nachdem in den vergangenen Tarifrunden vor allem die Bezahlung des Bereitschaftsdiensts angehoben wurden, hat der MB Hessen dieses Mal Teile der Regelungen für Schicht- und Wechselschicht (nachfolgend Ziffern 1 bis 4) sowie der Rufbereitschaft verbessert (nachfolgend Ziffern 1 bis 3) und zwar wie folgt:
- Ab dem 1. Mai 2024 erhöht sich der Zuschlag für Samstagsarbeit (ohne das bisher einschränkende Zeitfenster von 13 Uhr bis 21 Uhr, damit also für den gesamten Samstag) auf 30 Prozent.
- Ab dem 1. Mai 2024 erhöht sich der Zuschlag für Sonntagsarbeit auf 30 Prozent.
- Ab dem 1. Mai 2024 erhöht sich der Zuschlag für Nachtarbeit auf 30 Prozent, ab der 28. Nachtarbeitsstunde im Kalendermonat auf 40 v.H. sowie ab der der 37. Nachtarbeitsstunde im Kalendermonat 50 v.H.. Für Teilzeitbeschäftigte gelten die Stundengrenzen anteilig!
- Für den Zusatzurlaub für Schicht-/Wechselschichtarbeit ist es nicht mehr nötig, in zwei zusammenhängenden Monaten in dieser Dienstform gearbeitet zu haben. Der Anspruch entsteht künftig vielmehr immer nach zwei Kalendermonaten, in denen Schicht- oder Wechselschichtarbeit geleistet wurde.
- Eine weitere Veränderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit wird Gegenstand weiterer Tarifverhandlungen sein.
- Die übrige tarifliche Weiterentwicklung bleibt hiervon unberührt. Dazu gelten weiterhin die im Dezember 2023 vereinbarten Regelungen.
Bitte beachten Sie, dass die Einigung noch unter Gremienvorbehalt steht. Rückfragen hierzu richten Sie bitte an mail@mbhessen.de.