• Krankenhausreform baue Bürokratie auf statt ab

    Delegiertenversammlung der LÄKH tagt Ende März
    29.März 2025
    Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat sich während ihrer jüngsten Sitzung Ende März mit der Krankenhausreform beschäftigt und sich unter anderem für eine dringliche Umsetzung der Notfallreform, die Berücksichtigung der Belange ärztlicher Weiterbildung bei der Umsetzung der Krankenhausreform ausgesprochen sowie für die schnellere Anerkennung von ausländischen Facharztabschlüssen.

    Stefan Sydow eröffnet als Gastredner

    Stefan Sydow, Leiter der Abteilung Gesundheit des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG), eröffnete als Gastredner die Sitzung und ging in seiner Rede vor allem auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – kurz: Krankenhausreform – ein. „Die Krankenhausreform wird uns alle betreffen“, so Sydow, „Sie wird den gesamten Gesundheitssektor maßgeblich beeinflussen.“ Deshalb sei er froh, „dass wir in Hessen nicht übereinander, sondern miteinander reden.“ Gerade in der Aus-, Weiter- und Fortbildung werde die Krankenhausreform „gewaltige Herausforderungen“ mit sich bringen. „Wir können uns nicht wegducken, wir müssen uns anpassen, denn wenn wir die Reform nicht machen, macht die Wirklichkeit die Reform. Ihr Ziel muss es sein, das Beste für alle hinzubekommen. Und wenn man das versucht, wird man Leuten auf die Füße treten. Aber wir müssen einen Kompromiss finden, zu dem zumindest die Mehrheit sagt: Damit können wir in die Zukunft gehen – auch für unsere Kinder. Das ist eine gewaltige Herausforderung!“, so Sydow.

    Pinkowski: Zeitplan der Krankenhausreform nicht einzuhalten

    „Es gibt leider in Berlin die Gerüchte, dass der alte Gesundheitsminister der neue werden wird“, eröffnete Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der LÄKH seinen Bericht. „Das bereitet mir persönlich sehr viel Sorge, denn das hat nichts mit Politikwechsel und Neuanfang zu tun, für den ein Großteil der Koalition bisher verbal gestanden hat. Aber vielleicht hat man ja noch ein Einsehen!“ Auch er widmete sich vor allem der Krankenhausreform, die am 12. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. „Ob damit alles besser wird, ist fraglich. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung hier noch Korrekturen vornehmen wird“, so Pinkowski. Vor allem am vorgegebenen Zeitplan äußerte er Bedenken: Bis zum 31. März sollten Rechtsverordnungen für die Leistungsgruppen und die Qualitätskriterien aufgestellt sein, die zum 1. Januar 2027 ergehen sollen. Der Leistungsgruppenausschuss – bestehend aus Vertretern von Bund, Ländern, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaften, der Bundesärztekammer und Pflegeverbänden – habe seine Arbeit allerdings erst Anfang Februar aufgenommen. „In einer so kurzen Zeit kann keine inhaltlich tiefer gehende Arbeit erfolgen“, beschied der LÄKH-Präsident. Das Bundesgesundheitsministerium habe kürzlich bekannt gegeben, dass mit der Beratung der noch ausstehenden Leistungsgruppenverordnungen erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen sei. Damit könnten weitere Fristen der KHVVG nicht wie vorgesehen eingehalten werden. Das Land Hessen strebe die Beantragung von Leistungsgruppen ab Mitte Juli an. Nach dem Zeitplan im Gesetz müssten die Krankenhäuser Anträge zum Transformationsfonds bereits im zweiten und dritten Quartal diesen Jahres stellen, aber da seien die Leistungsgruppen noch nicht zugeteilt.

    „Wenn Abteilungen geschlossen werden, ist nicht davon auszugehen, dass diese an anderer Stelle genauso wieder aufgebaut werden. Deshalb befürchte ich, dass wir in Zukunft weniger Weiterbildungsstellen sehen werden mit allen Konsequenten für die Versorgung, die das nach sich ziehen wird. Sicher ist bisher nur, dass das KHVVG Bürokratie im großen Maße auf- anstatt abbaut. Außerdem berücksichtigt es die aktuelle geopolitische Lage und deren Auswirkungen auf den stationären Bereich in keiner Weise.“ Der Bundesrat habe am Vortag der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonts im Krankenhausbereich zugestimmt – dem nächsten Schritt der Krankenhausreform. Der Transformationsfonts solle die Kliniken bei Umstrukturierung und Kooperationen finanziell unterstützen. Die darin enthaltenen Fördermittel belaufen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren auf bis zu 50 Milliarden Euro und werden zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung – das heißt nicht vom Bund – aufgebracht. Dafür gäbe es massive Kritik von vielen Seiten.

    Versorgungswerk stellt vorläufigen Jahresabschluss für 2024 vor

    Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg berichtete als dessen Vorsitzender von dem derzeit noch in Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern befindlichen Jahresabschluss des Versorgungswerks der LÄKH. „Es ist turbulent, weil die Politik große Richtungswechsel vollzogen hat – in Deutschland noch nicht so richtig erkennbar, aber in Nordamerika“, so Schenck zu Schweinsberg. „In der Summe ist die Lage für uns als Kapitalanleger herausfordernd, denn die Verunsicherung an den Kapitalmärkten zeigt eine ganz deutliche Sprache.“ Trotzdem könne das Versorgungswerk nach aktuellem Hochrechnungen mit einem Überschussergebnis von um 100 Millionen Euro rechnen. Weitere Informationen kündigte Schenck zu Schweinsberg für die nächste Delegiertenversammlung im September an, wenn der Jahresabschluss der Delegiertenversammlung zur Abstimmung vorliege.

    MB-Antrag: Notfallreform schnell möglichst umsetzen

    Auf Antrag des Marburger Bundes appellierte die Delegiertenversammlung an die Koalitionspartner, die Notfallreform unter Berücksichtigung des Rettungsdienstes innerhalb der ersten 100 Tage nach Regierungsbildung umzusetzen. Es soll Patientinnen und Patienten eine bessere Strukturierung der Akut- und Notfallversorgung eröffnen und das Personal entlasten, das oft in völlig überlaufenen Notaufnahmen arbeite. Nachdem in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturen Referentenentwürfe zur Reform der Notfallversorgung vorgelegen hätten, sei eine erneute Verzögerung inakzeptabel.

    MB-Antrag: Bei Krankenhausreform Weiterbildung berücksichtigen

    Ebenso auf Antrag des Marburger Bundes fordert die Delegiertenversammlung die Landesregierung dazu auf, die Belange der ärztlichen Weiterbildung bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu berücksichtigen, und den Gesetzgeber, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kostenträger dazu, die Finanzierung der stationären und ambulanten fachärztlichen Weiterbildung sicherzustellen. Die im Rahmen der Krankenhausreform veränderte Zuordnung von Leistungsgruppen an Krankenhäusern sowie die Schließung oder Umwidmung von Krankenhäusern in Hessen hätten gravierende Auswirkungen. Sie führten notwendigerweise dazu, dass Inhalte der ärztlichen Weiterbildung nicht mehr überwiegend an einer Weiterbildungsstätte angeboten und in Teilen auch in den ambulanten Bereich verlagert werden. Doch bisher sei keine ausreichende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung vorgesehen, kritisierten die Delegierten. Dadurch bestehe die Gefahr, dass sich die Dauer der Weiterbildung deutlich verlängere – mit der Folge, dass weniger Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung zur Verfügung stünden. Um dies zu verhindern, sei die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung dringend notwendig.

    Ausländische Facharztabschlüsse schneller anerkennen

    Die Delegierten hat die Bundesärztekammer um Entwicklung von Konzepten für bundeseinheitliche Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Facharztbezeichnungen („Drittstaatler“) gebeten. Die (Gleichwertigkeits-)Prüfungen der Unterlagen seien aufwändig und blockierten viele Kapazitäten in den Landesärztekammern. Auch seien die Zeiten für die Anerkennung bisweilen so lang, dass einige Ärztinnen und Ärzte abwanderten.