Seit Beginn der Pandemie diskutieren wir im Ausschuss „Ärztlicher Nachwuchs“ der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) die erschwerten Bedingungen der aktuellen Weiterbildung. So können beispielsweise zahlreiche Fortbildungskurse, die wichtiger Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung sind, gar nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, wodurch sich die Facharztprüfung für einige zeitlich nach hinten verschieben.
Oder die Rotationspläne ändern sich ständig, da sich die Einsätze auf die Intensivstation, Covid-19-Station oder Notaufnahme verlagert haben und die für die Weiterbildung zu erlernende Operationen abgesagt wurden.Doch auch mit grundsätzlichen Fragen der Weiterbildung im Zusammenhang mit der Pandemie setzen sich die angehende Fachärztinnen und -ärzte auseinander:
• Können vermehrte Tätigkeiten auf der Intensivstation für Zeiten in anderen Bereichen angerechnet werden?
• Wird mein Arbeitsvertrag um etwaige Ausfallzeiten in der Rotation verlängert?
• Stellt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft einen Nachteil in der Weiterbildung dar?
Einführung eLogbuch
Aktuell haben sich 506 von den aktuell 7.115 in der Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte im eLogbuch registriert. Bisher noch keine repräsentative Zahl, da auch diejenigen, die nach WBO 2005 beenden, vermutlich noch nicht über das eLogbuch dokumentieren.
Das eLogbuch bietet die Möglichkeit, einen besseren Überblick über die zu erlernenden Kompetenzen und Kenntnisse zu erhalten und dies mit der verbleibenden Zeit abzugleichen. Von daher: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Logbuchdokumentation in engen Zeitabschnitten, damit Ihnen gerade in der jetzigen Zeit keine Inhalte für die Zulassung zur Facharztprüfung verloren gehen.
Ebenfalls sinnvoll ist es, die Weiterbildungsgespräche regelmäßig zu dokumentieren, falls unerwartete Hindernisse im weiteren Werdegang auftreten. Um spätere Verzögerungen zu vermeiden, kann bereits ein Jahr vor geplantem Ende der Weiterbildung mittels eines Vorwegentscheids durch die Weiterbildungsabteilung geprüft werden, welche Voraussetzung zur Prüfungszulassung bereits erfüllt sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit einer Weiterbildungsbefugnis ausreichend über die neuen Gegebenheiten informiert sind. Es wird noch eine mehrjährige Übergangszeit mit einer Weiterbildung nach der alten und der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) geben.
Die jetzigen Weiterbildungsbefugten müssen innerhalb von drei Jahren einen Antrag zur Befugnis für die neue WBO stellen eine sukzessive Überprüfung folgt. Durch die Umsetzung des eLogbuches nimmt auch der Stellenwert der Weiterbildungsbefugten zu. Daher empfehle ich, sich mit eventuell abweichenden Inhalten von neuer und alter WBO auseinanderzusetzen und sich für eine zügige Etablierung des eLogbuchs stark zu machen. Denn dann könnte das eLogbuch zu einer Stütze der Weiterbildung unter den erschwerten Bedingungen werden.
Kommentar von Dr. Lars Bodammer
Der Beitrag ist zuerst im Hessischen Ärzteblatt (HÄBL 03/2021 S. 154) erschienen und wurde gekürzt und redaktionell bearbeitet.