Für sie bleibt es dabei, dass weiterhin der Marburger Bund –Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA angewendet wird – aber in der Fassung vom 5. Februar 2015. Das bedeutet, dass Ärzten Tarifsteigerungen des TV-Ärzte/VKA der letzten Tarifrunde in Höhe von 5 % nicht weitergegeben werden. Ärztinnen und Ärzte verdienen dadurch in der Spitze allein beim Grundgehalt bis zu 5.300 Euro jährlich weniger.
Warum die „paritätisch“ aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzte Kommission so entschieden hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es zeigt aber, dass der Entschluss des Marburger Bundes Hessen, sich nicht in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu beteiligen, richtig war.
Im Bereich der AVR Kurhessen-Waldeck führt das aus unserer Sicht dazu, dass die ärztlichen Arbeitsplätze weiterhin an Attraktivität verlieren.
Aktuell beobachten wir, dass Ärztinnen und Ärzten Angebote zu Vertragsänderungen unterbreitet werden. Diese Vertragsänderungen sind im Einzelfall für die Mitarbeiter nachteilig, deshalb ist absolute Vorsicht und fachkundige Beratung notwendig.
Mitglieder, die dort aktuell beschäftigt sind oder sich dort bewerben wollen, sollten neue Vertragsgestaltungen unbedingt von den Fachanwälten für Arbeitsrecht des Marburger Bundes überprüfen lassen. (wa)