• Rente: Überschuss-Regelung für betroffene Arztgeneration

    Delegiertenversammlung
    02.November 2020
    Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat auf seiner letzten Sitzung umfangreiche Änderungen in der Altersversorgung beschlossen. Dies war aufgrund des aktuell schwierigen Finanzumfelds - bei anhaltenden Minus-Zinsen für sichere Anleihen - nötig geworden.

    Als notwendige Änderungen im Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen wurde daher u.a. das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und zugleich eine Absenkung des Leistungszins von 3,0 auf 2,5 Prozent für alle neuen Beitragszahlungen beschlossen.

    Für die davon betroffenen Arztgenerationen hatte der Marburger Bund daher einen Antrag zur „Überschuss-Regelung" eingebracht, der listenübergreifend unterstützt und verabschiedet wurde.

    Es ist in dem Beschluss klar festgelegt worden, dass wenn wieder Überschüsse erzielt werden, diese schrittweise zuerst die Anwartschaften der von der Neuregelung negativ betroffenen Kolleginnen und Kollegen erhöhen, um die Generationengerechtigkeit zu erhalten.