Delegiertenversammlung
02.November
2020
Als notwendige Änderungen im Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen wurde daher u.a. das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und zugleich eine Absenkung des Leistungszins von 3,0 auf 2,5 Prozent für alle neuen Beitragszahlungen beschlossen.
Für die davon betroffenen Arztgenerationen hatte der Marburger Bund daher einen Antrag zur „Überschuss-Regelung" eingebracht, der listenübergreifend unterstützt und verabschiedet wurde.
Es ist in dem Beschluss klar festgelegt worden, dass wenn wieder Überschüsse erzielt werden, diese schrittweise zuerst die Anwartschaften der von der Neuregelung negativ betroffenen Kolleginnen und Kollegen erhöhen, um die Generationengerechtigkeit zu erhalten.