Ab dem 1. Oktober 2024 findet der TV-Ärzte/VKA mit wenigen Abweichungen (z.B. keine ZVK) Anwendung. Jede Ärztin und jeder Arzt erhält eine monatliche Überleitungszulage in Höhe von 5,85 Prozent auf seine gesamte Vergütung (bei späterer Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der ZVK, gibt es ein Wahlrecht, ob die Zulage beibehalten werden kann). Der Tankgutschein wird weitergewährt bis zum 31. Dezember 2026. Der Fortbildungsurlaub bleibt bei fünf Tagen bis 31. Dezember 2025. Ärztinnen und Ärzte der Entgeltgruppe I, Endstufe erhalten eine zusätzliche monatliche Zulage in Höhe von 110 Euro. Für Bereitschaftsdienste am Sonntag werden zusätzlich 5 Euro je Stunde und für die Zeit der Rufbereitschaft (nicht die der Einsätze) zusätzlich 3 Euro je Stunde gezahlt. Als Besitzstandsregelungen bleiben für die zum Stichtag (1. Okt Oktober 2024) beschäftigten Ärztinnen und Ärzte die Fortgewährung von Zulagen, die Beibehaltung der 38,5-Stunden-Woche (Antrag erforderlich, reduziertes Gehalt), die Kinderzuschläge, die Entgeltumwandlung und der Zusatzurlaub Röntgen (fällt weg ab 31. Dezember 2026) erhalten.
Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen
TV-Ärzte HKZ
04.September
2024