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Lineare Entgelterhöhungen |
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Rückwirkend zum 1. Juli 2023 werden die Tabellenentgelte zunächst um 4,8 Prozent und ab dem 1. April 2024 um weitere 4 Prozent erhöht. Zu den gleichen Zeitpunkten erhöhen sich auch die Dienstvergütungen entsprechend. Wegen der im Tarifvertrag vereinbarten Rundungsreglung (bei jeder Entgelterhöhung werden die Tabellenentgelte auf den nächsten vollen 5 Euro-Betrag aufgerundet) ergibt sich über die Laufzeit der Tarifeinigung somit eine tabellenwirksame Erhöhung von mindestens 9 Prozent innerhalb von zehn Monaten. Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. |
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Steuerfreie Inflationsausgleichzahlung |
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Mit dem nächstmöglichen Gehaltslauf (voraussichtlich September oder Oktober) erhalten die Ärztinnen und Ärzte zudem eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1.250 Euro. Eine weitere – ebenfalls steuerfreie – Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro wird im Januar 2024 gezahlt. |
Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt.