• Tarifeinigung erzielt

    Krankenhaus Nordwest GmbH und Hospital zum Heiligen Geist GmbH
    17.August 2023
    Der Marburger Bund Hessen und die Geschäftsführung für die Krankenhaus Nordwest und Hospital zum Heiligen Geist GmbH haben sich auf einen Tarifabschluss verständigt (detaillierte Infos werden folgen):

    -

    Lineare Entgelterhöhungen

     

    Rückwirkend zum 1. Juli 2023 werden die Tabellenentgelte zunächst um 4,8 Prozent und ab dem 1. April 2024 um weitere 4 Prozent erhöht. Zu den gleichen Zeitpunkten erhöhen sich auch die Dienstvergütungen entsprechend. Wegen der im Tarifvertrag vereinbarten Rundungsreglung (bei jeder Entgelterhöhung werden die Tabellenentgelte auf den nächsten vollen 5 Euro-Betrag aufgerundet) ergibt sich über die Laufzeit der Tarifeinigung somit eine tabellenwirksame Erhöhung von mindestens 9 Prozent innerhalb von zehn Monaten. Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024.
     

    -

    Steuerfreie Inflationsausgleichzahlung

     

    Mit dem nächstmöglichen Gehaltslauf (voraussichtlich September oder Oktober) erhalten die Ärztinnen und Ärzte zudem eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1.250 Euro. Eine weitere – ebenfalls steuerfreie – Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro wird im Januar 2024 gezahlt.
     
    Für alle Einmalzahlungen gelten jeweils vorhergehende kalenderhalbjährliche Bezugszeiträume. Somit erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die durchgehend im Jahr 2023 im Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigt sind, sämtliche Einmalzahlungen. Scheiden Ärztinnen oder Ärzte im Laufe des halbjährlichen Betrachtungszeiträume aus oder beginnen unterjährig ein Beschäftigungsverhältnis, erhalten sie die Zahlung(en) anteilig. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein größtmöglicher Anteil der Ärztinnen und Ärzte von den Einmalzahlungen profitiert. Voraussetzung für die Einmalzahlungen ist stets, dass ein Anspruch auf Entgelt an zumindest einem Tag im jeweiligen Zeitraum besteht. Dem Anspruch auf Entgelt stehen dabei bestimmte Entgeltersatzleistungen – nicht jedoch das Elterngeld – gleich. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlungen anteilig.

    Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt.