Nach der bei der Diakonie Hessen geltenden Ordnung zur „Sicherung der Zukunft von Einrichtungen“ wurde zunächst für 5 Monate die Wochenarbeitszeit um eine Stunde nach oben gesetzt – aber ohne Entgeltausgleich, also als unbezahlte Mehrabeit! Das wurde zum 1. April 2021 wieder beendet, nicht aber ohne die nächste Zumutung für Ärztinnen und Ärzte. Die ab dann geltende Gehaltserhöhung wird für sie im Gegenzug ausgesetzt.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass der in der Diakonie Hessen geltende „dritte Weg“ nachteilig ist. Die beste Gewähr für gute ärztliche Arbeitsbedingen sind arztspezifische Tarifverträge. Diesen Weg lehnt die Diakonie Hessen ab, der Grund hierfür ist offensichtlich: der „dritte Weg“ ist für sie der deutlich einfachere Weg, die Arbeitsbedingungen zu gestalten.
Ärztinnen und Ärzte, die ein Arbeitsverhältnis mit einer diakonischen Klinik des Agaplesionkonzerns eingehen wollen, raten wir jedenfalls dringend, sich vorab von den (Fach-)anwälltinnen und -anwälten des Marburger Bundes beraten zu lassen.