Anschließend berichtete Rechtsanwalt Nico Bettelmann, MB Hessen, über Minderheitenrechte im Betriebsrat, wie Ärztinnen und Ärzte effektive Betriebsratsarbeit betreiben können und worauf man bei der eigenen Organisation seiner Betriebsratsarbeit achten sollte. Wichtig sei dafür, die Informations- und Einsichtsrechte als Betriebsratsmitglied auszuüben, um die ordnungsgemäße Arbeit des Gremiums kontrollieren zu können. Als Betriebsratsmitglied erhält man durch die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen, den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sowie den Monatsgesprächen mit der Arbeitgeberseite tiefgreifende Einblicke in den Betrieb des Arbeitgebers. Daneben gibt es vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, angefangen von der Einhaltung tariflicher sowie arbeitszeitrechtlicher Vorgaben bei der Aufstellung von Dienstplänen bis hin zur begleitenden Teilnahme an Personalgesprächen, die nicht selten für den betroffenen Arzt unangenehm sind. Es entwickelte sich ein reger Erfahrungsaustausch, der in dem Tenor mündete, dass die Betriebsratsarbeit die Möglichkeit bietet, mit der Arbeitgeberseite nicht nur Lösungen für bestimmte Gruppen im Betrieb zu verhandeln, sondern auch einzelne, individuelle Arbeitsplatzkonflikte auszuräumen. Im Ergebnis lohnt es sich immer, sich für die Belange der Ärztinnen und Ärzte im Betriebsrat einzusetzen und dabei auch eigene Vorteile wie Sonderkündigungsschutz und die Freistellung von der eigenen Arbeitsverpflichtung für Betriebsratstätigkeit in Anspruch nehmen zu können.
Zu allen Themen rund um die Betriebsratswahlen einschließlich einer etwaigen Kandidatur beraten Sie unsere Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen gerne.