• Marburger Bund gegen Strafgebühr in der Notaufnahme

    Pressemitteilung
    31.Oktober 2018
    Frankfurt/M.
    Gebühr erreicht keine Veränderung des Patientenverhaltens

    „Wir sind entschieden gegen eine Strafgebühr für Patienten, die eine Notaufnahme zu Praxisöffnungszeiten oder zur Dienstzeit des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufsuchen, wie es die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) auf ihrer letzten Vertreterversammlung gefordert hat“, sagt Dr. Susanne Johna, Landesverbandsvorsitzende des Marburger Bundes Hessen.

    „Eine solche Gebühr ist sinnlos, mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und trifft die Falschen“, sagt Johna. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben selbst jahrelang gegen die Praxisgebühr gekämpft, weil sie ineffizient und mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden war. Sie hat damals zu keinen nachhaltigen Veränderungen des Patientenverhaltens geführt.

    Es ist sinnvoll die Notaufnahmen von Patienten zu entlasten, die die Ressourcen eines Krankenhauses nicht brauchen. Deswegen beteiligt sich der Marburger Bund beispielsweise auch aktiv an der Entwicklung von Ersteinschätzungssystemen zur Lenkung von Patienten in der ambulanten Notfallversorgung.

    Die eingeleiteten Kampagnen der KVen, beispielsweise zur Bereitschaftsdienstnummer 116117, sorgten bereits langsam dafür, dass Veränderungen stattfinden und die Zahl der ambulanten Patienten in den Notaufnahmen insgesamt  leicht zurückgehen. Hier müsse weiter angesetzt werden, beispielsweise indem die Bereitschaftsdienstnummer in ganz Deutschland einheitlich rund um die Uhr erreicht werden kann, so Johna. „Auch Hinweise von Patienten, keine Akut-Termine während der Sprechzeiten zu bekommen, muss die Ärzteschaft ernst nehmen. Hier müssen die KVen ihren Sicherstellungauftrag wahrnehmen“, sagt Johna.