Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ihre Position zur Absicherung des Ärztetarifvertrages entsprechend ihren öffentlichen Bekundungen überarbeitet. In Sondierungen konnten verbindliche Zusagen erreicht werden, die der vom Marburger Bund geforderten rechtssicheren Regelung zur Abwendung der sogenannten Kollisionsnorm aus dem Tarifeinheitsgesetz entsprechen. Die unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung stehende Verständigung erfüllt auch die Forderungen des Marburger Bundes zur Wiederaufnahme der Verhandlungen für die übrigen Ärztinnen und Ärzte im Kommunaldienst (z.B. im Öffentlichen Gesundheitsdienst).
Das Bundesstreikkomitee des Marburger Bundes sieht darin eine geeignete Grundlage, die Verhandlungen über die Forderungen des MB zur Verbesserung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen wiederaufzunehmen. In den jüngsten Sondierungen vereinbarten die Verhandlungsführer beider Seiten, die Verhandlungen am 2. Mai 2019 fortzusetzen.
Der Konflikt um die Tarifsicherung war neben den noch ungeklärten materiellen Fragen ein wesentliches Hindernis in den Verhandlungen, die der Marburger Bund am 16. März für gescheitert erklärt hatte. In der Folge hatte es am 10. April einen bundesweiten, ganztägigen Warnstreik der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken und im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen gegeben.
Weitere Informationen zum Tarifkonflikt zwischen VKA und Marburger Bund unter: www.vka-tarifrunde.de