Der wachsende Anteil von börsennotierten Unternehmen und Private Equity-Konstrukten an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bedroht die Qualität der medizinischen Versorgung. Davor warnt der Marburger Bund angesichts verdeckter Monopolbildungen, die durch komplexe Firmen-Konstrukte entstehen können. Um Monopolbildungen entgegenzuwirken, schlägt der Marburger Bund vor, die Zahl der Kassensitze und Fachrichtungen pro Eigentümer zu begrenzen.
Auf seiner 139. Hauptversammlung in Bremen forderte der Marburger Bund den Gesetzgeber auf, ein öffentliches und frei zugängliches Register für Medizinische Versorgungszentren bzw. vergleichbare Einrichtungen einzurichten. „Aus diesem Register muss ersichtlich sein, wie die Besitzverhältnisse sind und wie wirtschaftliche sowie medizinische Verantwortlichkeiten verteilt sind. Um Transparenz für Patientinnen und Patienten zu erreichen, sollte auf dem Praxisschild ein Hinweis auf die Trägerschaft verpflichtend sein“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten des größten deutschen Ärzteverbandes.
Anhand dieses Registers sollen kartellrechtliche Überprüfungen erfolgen können. Die Einhaltung des übertragenen Versorgungsauftrages müsse durch die entsprechende Rechtsaufsicht sichergestellt werden.