• Mitgliedsbeiträge

    Der Jahresmitgliedsbeitrag im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern beträgt:

    gültig ab 01. Januar 2025,
    (beschlossen auf der 35. Hauptversammlung am 17. Oktober 2024)

    Gruppe 01 Studierende der Medizin beitragsfrei
    Gruppe 02 Studierende der Medizin im praktischen Jahr beitragsfrei
    Gruppe 04 Ärztinnen und Ärzte 205,00 Euro
    Gruppe 05 Fachärztinnen und Fachärzte 245,00 Euro
    Gruppe 06 Oberärztinnen und Oberärzte / leitende Oberärztinnen und Oberärzte 280,00 Euro
    Gruppe 07 Chefärztinnen und Chefärzte 310,00 Euro
    Gruppe 08

    Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand (Rentnerinnen und Rentner / Pensionärinnen und Pensionäre) 

    45,00 Euro1
    Gruppe 10 stellenlose Ärztinnen und Ärzte ½ Beitrag2
    Gruppe 11 teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte mit einer Arbeitszeit von 50 % der regulären Arbeitszeit und weniger ½ Beitrag3
    Gruppe 12 Mitglieder, die aktuell im Ausland leben beitragsfrei
    Gruppe 13 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 105,00 Euro4
    Gruppe 14 Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit

    ½ Beitrag 
    (beitragsgruppenabhängig)

    1 Ärztinnen/Ärzte, die vor dem Stichtag am 01.01.2019 das 70. Lebensjahr vollendet haben, verbleiben beitragsfrei.

    2 Der hälftige Beitrag bezieht sich auf den bis zur Stellenlosigkeit gezahlten Beitrag.

    3 Der Beitrag bezieht sich auf die Eingruppierung gemäß Gruppe 04 bis 07. Die Teilzeitbeschäftigung ist nachweispflichtig.

    4 Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund reduziert sich der Beitrag um 40 % (nachweispflichtig).