Die Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern bewegte auch in ihrer 29. Auflage nicht nur verbandspolitische Themen. In diesem Jahr bereicherte der Kooperationspartner des Marburger Bundes, Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Moritz, die Versammlung mit einem ebenso spannenden wie informativen Vortag über die Fallstricke der ärztlichen Haftung. Moritz ist nicht nur Spezialist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts – und als solcher seit mehr als 15 Jahren für den Landesverband tätig – sondern berät ärztliche Mandanten ebenso professionell im ärztlichen Haftungsrecht und im Bereich des Medizinrechts. Er schilderte die typischen Schadensfälle aus der Praxis und die damit verbundenen straf- und zivilrechtlichen Folgen für den Arzt einerseits und die berufsrechtlichen Konsequenzen andererseits. An Hand von drei ausgesuchten Fällen gab Moritz den Mitgliedern zudem Handlungsempfehlungen, was im Haftungsfall zu beachten ist und wie man Schadenfälle von vornherein vermeidet.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz - welches nach wie vor ohne die gerichtlich geforderten Nachbesserungen in Kraft ist - stellte der Landesgeschäftsführer Lars Grabenkamp fest, dass mit den Tarifpartnern allesamt Regelungen zur Abbedingung der Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes getroffen werden konnten. Damit ist sichergestellt, dass in Mecklenburg-Vorpommern kein vom Marburger Bund abgeschlossener Tarifvertrag verdrängt wird. Im Jahr 2018 konnten wiederum neue Tarifbereiche erschlossen werden, so dass sich die Arbeits- und Vergütungsbedingungen in den Akutkrankenhäusern im Bundesland ganz überwiegend nach einem arztspezifischen Tarifvertrag des Marburger Bundes richten. Der Verband ist sich zudem einig, neben den Entgeltregelungen, die auch in 2018 wieder erfolgreich weiterentwickelt werden konnten, Themen aus den Manteltarifverträgen einer Prüfung zu unterziehen und Tarifverträge in Gänze zu kündigen. Der Neuabschluss des Manteltarifvertrages mit der KMG Boizenburg GmbH ist ein positives Beispiel für dieses Vorhaben.
Der MB-Landesvorsitzende Dr. Thomas Jäckle zog in seinem Tätigkeitsbericht dann auch eine positive Bilanz. Die Mitgliederzahlen im Landesverband sind konstant bis leicht ansteigend. Eine Mitgliederumfrage im Jahr 2017/2018 hat ergeben, dass die Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Marburger Bund und seinen Leistungen überwiegend sehr zufrieden sind. Nach wie vor sind Hauptmotivation für einen Beitritt zum MB die tarifpolitischen Ziele des Verbandes und die individuelle Rechtsberatung.
Die Jahreshauptversammlung verabschiedete erneut neue Satzungsänderungen. So wurde die Wahl der Delegierten und deren Stellvertreter für die Hauptversammlungen des Bundesverbandes neu geregelt, das Wahlprocedere der Kassenprüfer neu gefasst und die Satzung einer redaktionellen Überarbeitung unterzogen. Der Vorstand sah sich zudem veranlasst, der Hauptversammlung eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2019 vorzuschlagen. Die Beiträge sind seit fünf Jahren konstant geblieben. Im gleichen Zeitraum haben sich aber die Kosten für den Landesverband durch die allgemeine Teuerungsrate, durch gestiegene Beitragsabführungen an den Bundesverband und durch angehobene Portokosten für die Versendung der Marburger Bund Zeitung erhöht. Eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge nach fünf Jahren ist deshalb unvermeidbar. Der Vorstand geht dabei aber mit Augenmaß vor. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich im Mittel um ca. 10,00 Euro pro Jahr, so dass die Anpassung von der Jahreshauptversammlung einstimmig beschlossen wurde.
Nach Erörterung des Haushaltes und Entlastung des Vorstandes endete sodann die Jahreshauptversammlung mit den Schlussworten des Vorsitzenden, der insbesondere allen dankte, die sich in den vergangenen zwölf Monaten für den Landesverband engagierten und verdient gemacht haben.