Neben landesverbandspolitischen Themen wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz eingehend erörtert und diskutiert. Die Mitglieder der Hauptversammlung sehen dabei die Rolle des Marburger Bundes auch zukünftig in der Vertretung der Ärztinnen und Ärzte und stehen einer ebenfalls diskutierten Öffnung des Verbandes für andere Berufsgruppen skeptisch gegenüber. Es seien zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Interessen der Ärztinnen und Ärzte auch unter dem Tarifeinheitsgesetz umzusetzen.
Die Jahreshauptversammlung verabschiedete neue Regelungen zur Wahl der Delegierten und deren Stellvertreter für die Hauptversammlungen des Bundesverbandes und beantragte, den Landesvorstand mit der Vorbereitung einer entsprechenden Satzungsänderung zu beauftragen.