In zwei Verhandlungsrunden am 28. Januar 2022 und 11. März 2022 konnte eine Einigung erzielt werden, die materiell an der ein oder anderen Stelle sicherlich Wünsche offen lässt, aber immerhin dazu führt, dass der Marburger Bund zu jedem der angesprochenen Regelungskomplexe einen „Fuß in der Tür“ hat. Die Einigung im Einzelnen:
Für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 zahlt der Arbeitgeber im März eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.000,00 Euro aus. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Einmalzahlung anteilig. Wohl wissend, dass Einmalzahlungen keinen zukünftigen Effekt auf die Entwicklung der Entgelttabelle haben, bedeutet sie in diesem Fall dennoch eine (einmalige) Erhöhung der Gehälter von bis zu 3,4 Prozent, abhängig von der Entgeltgruppe und Stufe. Die Werte der Entgelttabelle erhöhen sich in der Folge in zwei Schritten um jeweils 1,5 Prozent am 01. Juli 2022 und am 01. Januar 2023, sie gelten bis zum 30. Juni 2023. Die relativ kurze Laufzeit von 18 Monaten war die Bedingung für die Akzeptanz der insgesamt 3,0 prozentigen Steigerung und für das Zustandekommen der Tarifeinigung insgesamt.
Die Entgelttabellen gestalten sich demnach wie folgt:
ab dem |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr |
5. Jahr |
6. Jahr |
Arzt |
4.918 |
5.021 |
5.177 |
5.332 |
5.591 |
5.818 |
ab dem |
1. Jahr |
4. Jahr |
7. Jahr |
9. Jahr |
11. Jahr |
13. Jahr |
Facharzt |
6.184 |
6.718 |
7.118 |
7.358 |
7.571 |
7.784 |
Oberarzt |
7.653 |
8.199 |
8.746 |
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Ltd. OA |
9.074 |
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