• Sommerprogramm in Mecklenburg-Vorpommern

    Tarifpolitik
    17.Juli 2018
    Nachdem im tarifrechtlichen Bereich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Absprachen zwischen dem Marburger Bund und der Gewerkschaft Ver.di nunmehr mehr oder weniger Klarheit hinsichtlich der Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes besteht, hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern begonnen, überholungsbedürftige Manteltarifverträge zu kündigen, nachdem in den letzten Jahren überwiegend ausschließlich Entgeltregelungen neu verhandelt wurden.

    Den Anfang macht das Klinikum in Boizenburg, welches zur KMG-Gruppe gehört. In diesem Tarifbereich sind in erster Linie Verbesserungen bei den Arbeitszeitregelungen angestrebt. So soll eine Begrenzung der kalenderwöchentlichen Arbeitszeit bei Einwilligung in die Verlängerung (opt out) auf maximal 64 Stunden festgelegt werden. Die lästigen und schwer berechenbaren Durchschnittswerte sollen damit ebenso der Vergangenheit angehören wie ausufernde Arbeitszeiten im Bereitschaftsdienst. Zukünftig muss auch mit opt out bei maximal 64 Stunden in der Kalenderwoche Schluss sein – das ist eine Kernforderung der Tarifkommission. Zudem sollen ein rechtlicher Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Kalendermonat und mehr Zusatzurlaubstage für Nachtarbeit tarifiert werden und zwar unabhängig davon in welcher Dienstform die Nachtarbeit erbracht wird. Dieses führt besonders bei den am Bereitschaftsdienst teilnehmen Ärztinnen und Ärzte zu Verbesserungen. Diese sollten zukünftig auch von einer Anhebung der als Arbeitszeit bewerteten Zeit des Bereitschaftsdienstes profitieren.

    Wie beispielsweise bei den DRK-Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern bereits gelungen, strebt der Marburger Bund auch in anderen Tarifbereichen flexiblere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung an. So soll der Arzt in einem Zeitkorridor von drei Monaten nach Ableistung eines Bereitschaftsdienstes selbst entscheiden dürfen, ob er für die als Arbeitszeit bewertete Zeit Geld oder Freizeit bekommt. Bislang liegt das Entscheidungsrecht beim Arbeitgeber. Ob sich diese Forderung in Zeiten des Ärztemangels neben den DRK-Kliniken auch in anderen Bereichen durchsetzen lässt, wird eine spannende Herausforderung.   

    Neben der Tarifrunde in Boizenburg beginnen demnächst die Verhandlungen mit dem zur Dr. Guth-Gruppe gehörenden Klinikum in Karlsburg, einem Herz- und Diabetes-Zentrum sowie mit der Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow GmbH mit ihren Standorten in Hagenow und Ludwigslust. Dabei geht es ebenso um Verbesserungen beim Bereitschaftsdienst und um die Weiterentwicklung der Entgelttabellen.

    Gerade in der Urlaubszeit erreichen den Marburger Bund zahlreiche Anfragen wegen akuter Überlastung von den Ärztinnen und Ärzten, die gerade nicht Ferien haben. Neben dem individuellen Beratungsangebot hat der Landesverband entsprechende Handlungsempfehlungen zusammengefasst und erklärt, wie eine Überlastung und daraus resultierende Gefährdungen dem Arbeitgeber angezeigt werden müssen. Dafür und für alle weiteren Fragen - nicht nur zum Thema Arbeitszeit – stehen wir unseren Mitgliedern unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung.

    Der Marburger Bund wünscht allen eine schöne Sommerzeit.