Die Ärztinnen und Ärzte in Demmin haben gestern gezeigt, dass sie sich die Blockadehaltung ihres Arbeitgebers nicht gefallen lassen. Mehr als ein Drittel der gesamten ärztlichen Belegschaft hat anlässlich des kurzfristig anberaumten Warnstreiks zeitweise die Arbeit niedergelegt und damit das erhoffte Signal in Richtung Klinikleitung gesendet.
Im Hinblick auf die weiteren zu erwartenden Streikmaßnahmen muss es aber darum gehen, den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Während und nach dem gestrigen Warnstreik wurde bekannt, dass Vorgesetzte teilweise die Teilnahme am Streik verboten oder Ärzte zur Arbeitsleistung verpflichtet haben. Das ist unzulässig. In einem Streik ruhen die wechselseitig bestehenden Rechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht noch nicht einmal eine Meldepflicht gegenüber dem Vorgesetzten bezüglich der Teilnahme am Streik. Ärztinnen und Ärzte sind ebenso wenig verpflichtet, sich in eine Liste des Arbeitgebers einzutragen, in der die Streikteilnahme erfasst werden soll. Die Dokumentation ist Sache des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast, dass der von ihm beabsichtigte oder vorgenommene Gehaltsabzug für die vermeintliche Streikteilnahme zutreffend ist. Der Warnstreik war somit eine gute Übungsmaßnahme, dem Arbeitgeber und den Chefs bei zukünftigen Streikaktionen nach und nach selbstbewusster gegenüberzutreten.
Der Marburger Bund wird in Abstimmung mit der Tarifkommission zeitnah das weitere Vorgehen planen. Wir danken allen Ärztinnen und Ärzten, die sich am Warnstreik beteiligt haben.
Für Fragen rund um das Thema Arbeitskampf allgemein und im besonderen Einzelfall stehen wir unter der Telefonnummer (0381) 242 800 und per E-Mail an service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung.
Ihr Marburger Bund
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.