• Betriebsratswahl

    Ärzte in den Betriebsrat
    09.April 2018
    Sehr geehrte Ärzte,
    in Ihrem Haus steht die Betriebsratswahl vor der Tür.

    Bitte informieren Sie auch Ihre ärztlichen Kollegen, werben Sie für die Betriebsratswahl und wählen Sie Ihre Kollegen, die sich zur Wahl stellen!!!!!!!!!!!!!!

    Warum ist Ihre Stimme für die Betriebsratswahl so wichtig?????????

    Mit einigen Argumenten möchten wir die Wichtigkeit aufzeigen. 

     

    Aufwachen!!!

     

    Ihr Betriebsrat braucht Ärzte, die die ärztlichen Interessen auch in Zukunft vertreten werden!!!

     

    Mitmachen!!! 

     

    In vielen Kraneknhäusernkandidieren mehrere Ärzte, diese müssen aber auch gewählt werden. Gehen Sie aus diesem Grund zur Betriebsratswahl und wählen Sie Ihre ärztlichen Kollegen!!!

     

    Hinhören!!!

     

    Ohne Ärzte im Betriebsrat können die Inhalte des Tarifvertrages für Ärzte im Haus nicht durchgesetzt werden. Ohne ärztliches Engagement wird eine Umsetzung in Zukunft sicher nicht mehr möglich sein. Beispielhaft sei hier die Gestaltung des Bereitschaftsdienstes im Rahmen der  Umsetzung und Einhaltung der Tarifverträge für die Ärzte, die in den jeweiligen Häusern gelten.

     

    Wichtig!!!

     

    Wir weisen noch einmal eindringlich darauf hin, dass es dringend notwendig ist, das sich Ärzte im  Betriebsrat engagieren.  Gehen Sie zur Wahl und wählen die Liste aus, auf denen Ärzte stehen, die sich für Ihre Interessen zur Wahl stellen. 

     

    Bitte nutzen Sie dafür auch die Möglichkeit zur Briefwahl.

     

    Bewegen!!!

     

    Der Betriebsrat zeichnet auch für die strikte Einhaltung der  Richtlinien des Arbeitszeitgesetzes.  Dies muss durch den Betriebsrat  kontrolliert werden. In einer Zeit der zunehmenden Verdichtung und  Intensivierung der Arbeit ist es wichtig, dass Ärzte im Betriebsrat eine Stimme haben.

     

    Ohne Ärzte!!!

     

    Allein nur nichtärztliches Personal wird Ihre Interessen formell vertreten, kann sich  aber niemals so engagieren, wie dies ein ärztlicher Vertreter tun  kann, der die Situation angestellter Ärztinnen und Ärzte durch eigenes Erleben kennt und auch dieselben Erfahrungen teilt.

     

    Aufklärung !!!

     

    Ärztliche Bereitschaftsdienste und Rufdienste sind keine Schichtdienste. Diese Sonderstellung als Arbeitszeit kann nur ausreichend gewürdigt  werden, wenn sich betroffene ärztliche Kollegen auf Grund eigener Erfahrung mit der Umsetzung, Bewertung und Kontrolle auseinandersetzen.

     

    Bitte gehen Sie zur Wahl oder nutzen die Briefwahl, um weiter mit verbindlichem Schutz aus dem Betriebsrat heraus sicher arbeiten zu können.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Der Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt

    Interessenvertretung der Ärzte