MBZ - Einkommen von Medizinstudierenden aus Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen sollen nun doch bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet werden. Das hat die Bundesregierung entschieden und die notwendige Verordnung formuliert, wobei deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aussteht. Ohne die neue Verordnung wäre die Sonder-Regelung zum 31. März 2022 ausgelaufen.
Die beiden Vorsitzenden des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund, Pauline Graichen und Andrej Weissenberger, begrüßen diese Entscheidung: „Die involvierten Einrichtungen sind auch in den kommenden Monaten noch dringend auf die Mitarbeit von Studierenden angewiesen. Diese Arbeit muss seitens des gesetzgebenden Ministeriums für Bildung und Forschung unterstützt und wertgeschätzt werden.“
Auch für die Studierenden gebe es jetzt mehr Planungssicherheit. Der Sprecherrat und der Marburger Bund hatten sich zum Beispiel in einem Brief an das Bundesministerium für Bildung und Forschung stark für die Verlängerung der Sonder-Regelung eingesetzt.