Zuständig für die (Muster-)Weiterbildungsordnung ist die Bundesärztekammer. Rechtsverbindlich für den einzelnen Arzt/ die einzelne Ärztin ist aber immer nur die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer.
Wer also Einfluss auf die Weiterentwicklung nehmen will, sollte sich in seinem Marburger Bund–Landesverband engagieren und beispielsweise für die Kammerwahlen kandidieren.
Mehr Informationen finden Sie beim Bundesverband: