In der dritten Verhandlungsrunde am 16.01.2024 gelang eine Tarifeinigung mit der SRH für die Ärztinnen und Ärzte. Die Gremien der Tarifvertragsparteien haben der Einigung inzwischen zugestimmt, womit die neuen Regelungen wirksam umgesetzt werden können.
Die Tabellenentgelte steigen in drei Stufen von je 3 % bei einer Laufzeit von 21 Monaten, was effektiv eine Steigerung von 9,27 % bedeutet. Zusätzlich wurde eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.900 Euro verhandelt.
Hinzu kommen ab Mai 2024 die Anhebung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppe Ä4 Stufe 2 um 100 € und die tarifliche Begrenzung der Wochenendarbeit, sowie des Einsatzes in Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bei Überschreitung der festgelegten Grenzen werden Zuschläge fällig.
Mit der linearen Erhöhung um effektiv 9,27 % konnte der Marburger Bund in einer schwierigen Verhandlungssituation ein Ergebnis erreichen, welches zumindest im Bereich der derzeitig üblichen Tarifsteigerungen liegt, obwohl die Arbeitgeberseite dies mit Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage der SRH-Kliniken und die Unsicherheiten der Krankenhausreform zunächst weit von sich gewiesen hatte. Selbstverständlich müssen am Ende der tariflichen Laufzeit zum 30.06.2025 die bis dahin für die kommunalen Kliniken zu erwartenden Abschlüsse für die weitere Tarifentwicklung berücksichtigt werden. Will die SRH auf dem umkämpften ärztlichen Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben, ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Wertschätzung ärztlicher Arbeitsleistung gerade am Wochenende und in der Nacht zwingend.