• Ärztegewerkschaft für Personalvorgaben im ärztlichen Dienst

    Pressemitteilung
    Hauptversammlung des Marburger Bundes fordert grundlegend neue Finanzierung stationärer Krankenhausleistungen
    09.November 2019
    Der Marburger Bund lehnt eine Fortführung des Fallpauschalensystems in seiner heutigen Form ab. Die Anwendung des sogenannten DRG-Systems als pauschaliertes Abrechnungssystem für alle stationären Krankenhausleistungen habe zu viele Fehlanreize. Die Finanzierung müsse grundlegend neu aufgestellt werden, fordert die 136. Hauptversammlung des größten deutschen Ärzteverbandes.

    Das neue System müsse eine ausreichende Finanzierung und Planungssicherheit gewährleisten. Ebenso müsse es ökonomische Fehlanreize wie Personalabbau und die Ausweitung von Leistungen minimieren. Auch seien geografische Besonderheiten sowie vermehrte Kosten bei Maximalversorgern wie Universitäts­kliniken zu berücksichtigen.

    Die Ärztegewerkschaft fordert zudem eine verbindliche Anwendung von patienten- und aufgabengerechten Personalvorgaben als Grundlage der ärztlichen Personalbesetzung im Krankenhaus. „Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung und deren Vergütung ist die Festlegung einer aufgaben- und patientenorientierten Personalbemessung für die Berufsgruppen der direkten Patientenversorgung“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten.

    Das Instrument zur Personalbemessung müsse umfassend, verbindlich und durchsetzbar sein. Die Krankenhäuser müssten die Personalkosten, die tatsächlich entstehen, mit vollem Tarifausgleich von den Krankenkassen erstattet bekommen. Bei der Entwicklung eines geeigneten Personalbemessungsinstruments sei ärztlicher Sachverstand von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten einzubeziehen.