Der Marburger Bund begrüßt das geplante Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser. „Wir sehen bereits seit längerem die Notwendigkeit eines staatlichen Sonderprogramms zur Modernisierung der Krankenhaus-IT in Deutschland. Die IT-Struktur in deutschen Krankenhäusern ist nicht adäquat und zukunftsfähig, der Investitionsbedarf riesig. Deshalb sollte sich das Engagement nicht in einem einmaligen Förderprogramm erschöpfen“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zum ersten Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz), den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der vergangenen Woche vorgelegt hatte.
Mit der vorliegenden Formulierungshilfe soll ein Zukunftsprogramm für eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser in den Jahren 2022 bis 2024 umgesetzt werden. „Die geplanten förderungsfähigen Vorhaben sind sehr ambitioniert. Die Mittel in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro werden dafür bei weitem nicht ausreichen. Dies betrifft insbesondere die beiden Förderschwerpunkte Digitale Infrastruktur und moderne Notfallkapazitäten der Krankenhäuser“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf des BMG.
Aufgrund des derzeitigen digitalen Reifegrades der Krankenhäuser seien allein für eine Modernisierung der IT in den Krankenhäusern finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 10 Milliarden Euro in den nächsten sechs Jahren erforderlich. Umgerechnet auf den in der Formulierungshilfe angegebenen Förderzeitraum von zwei Jahren, würden die vorgesehenen Bundesmittel diesem Erfordernis zwar Rechnung tragen. Der erhebliche Investitionsbedarf in moderne Notfallkapazitäten, der Aufbau telemedizinischer Netzwerke, oder die baulichen Erfordernisse im Falle einer Pandemie seien davon aber nicht umfasst. Hinzu komme, dass mindestens 15 Prozent der beantragten Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit verwendet werden sollen.
Der Marburger Bund begrüßt die begleitende Evaluierung der Fördermaßnahmen durch die Feststellung des digitalen Reifegrads aller Krankenhäuser. Es werde allerdings nicht näher präzisiert, welche Reifegradmodelle zur Messung des Digitalisierungsgrads in Krankenhäusern bei der Auswahl der Förderschwerpunkte berücksichtigt worden seien bzw. zukünftig genutzt werden sollten.
„Bei der Feststellung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser muss die Sichtweise derjenigen berücksichtigt werden, die als Anwenderinnen und Anwender am besten beurteilen können, welche digitalen Lösungen ihren Arbeitsalltag und damit auch die Versorgung tatsächlich verbessern würden. Die strukturierte Selbsteinschätzung darf sich nicht darin erschöpfen, dass Geschäftsführungen ohne Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften darüber entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Das von uns beschriebene Analysetool „Check IT“ hat von Anfang an diesen Ansatz verfolgt, die Expertise der Anwenderinnen und Anwender bei der Entwicklung und Beschaffung digitaler Produkte direkt einzubeziehen“, heißt es in der MB-Stellungnahme. Damit weist der Marburger Bund auf Erfahrungen hin, die er mit dem von ihm und dem Bundesverband Gesundheits-IT entwickelten Analysetool „Check IT“ zur Bestimmung des digitalen Reifegrades eines Krankenhauses aus der Nutzerperspektive bereits gemacht hat. Der Marburger Bund verfügt durch das 2019 implementierte Analyse-Instrument über eine fundierte Datenbasis zum digitalen Reifegrad deutscher Krankenhäuser.