Der Marburger Bund begrüßt die vorgesehenen Verbesserungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA), dem E-Rezept, den Videosprechstunden und Telekonsilien und der Cybersicherheit, weist aber zugleich auf den Mehraufwand hin, der Arztpraxen und Krankenhäusern durch einige der Maßnahmen entstehen wird. Digitalisierung müsse vom Anwender her gedacht werden, entsprechende IT-Lösungen müssten nutzbringend und praktikabel sein, fordert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz).
„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Wenn dadurch Arbeitsabläufe vereinfacht und Prozesse optimiert werden können, bleibt mehr Zeit für die individuelle Behandlung und Betreuung der Patienten. Dieses Potenzial muss jetzt endlich ausgeschöpft werden. Dafür brauchen wir aber eine Einbeziehung derjenigen, die IT in den Praxen und Krankenhäusern anwenden und nicht selten auch darunter leiden“, betonte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Der Verband unterstützt den Paradigmenwechsel von der bisher geltenden Opt-in-Lösung bei der elektronischen Patientenakte, der zufolge die Krankenkassen den Versicherten erst nach ausdrücklicher Einwilligung eine ePA zur Verfügung stellen, hin zu einer Opt-out-Lösung, die einen Widerspruch erfordert. Die elektronische Patientenakte bleibe trotzdem eine freiwillige Anwendung.
Die Erstbefüllung der Akte und die regelmäßige Übertragung der Behandlungsdaten werde insbesondere für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, aber auch für die Krankenhausärztinnen und -ärzte mit einem hohen zusätzlichen zeitlichen Aufwand verbunden sein, der durch das vorhandene Personal nicht erledigt werden könne. Diesen Aufwand gelte es unbedingt zu minimieren: „Wir befürchten, dass gerade in den Krankenhäusern kein zusätzliches Personal für den mit der Befüllung einhergehenden bürokratischen Aufwand eingestellt werden wird und die vorhandenen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits mit einer erheblichen Überbürokratie belastet sind, diese Aufgabe zusätzlich übernehmen müssen“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes.