In der gemeinsamen Erklärung von Krankenhausträgern, Krankenkassen und Krebsgesellschaft heißt es dazu: „Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung können zukunftssichere Krankenhausstrukturen abgeleitet werden. Daher sehen wir die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Fallzahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug kritisch.“ Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG).
Der Marburger Bund tritt zugleich Behauptungen entgegen, mit den im KHVVG vorgesehenen Regelungen würde ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. In der Öffentlichkeit werde zudem immer wieder der Eindruck erweckt, die bestehenden Fallpauschalen würden abgeschafft. „Man muss sich schon die Mühe machen, die Regelungen im Detail zu betrachten. Weder die Verteilung der Vorhaltevergütung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist im aktuellen Regierungsentwurf fallunabhängig gestaltet. Trotzdem behauptet das Bundesministerium für Gesundheit in seinen offiziellen Verlautbarungen, den Krankenhäusern werde ‚der ökonomische Druck genommen‘. Das ist aber allenfalls reines Wunschdenken: Eine echte Entkommerzialisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird“, bekräftigte Johna.
Krankenhäuser brauchen fallzahlunabhängige Finanzierung
Pressemitteilung
Marburger Bund unterstützt Forderung aus dem Gesundheitswesen
26.August
2024