• Krankenhausreform bleibt hinter ihren Zielen zurück

    Pressemitteilung
    Marburger Bund beklagt fehlende Entbürokratisierung und unzureichende Vorhaltefinanzierung
    17.Oktober 2024
    Der Marburger Bund sieht trotz einer Vielzahl sinnvoller Änderungen noch Nachbesserungsbedarf am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das heute in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten wird. Der größte deutsche Verband der Ärztinnen und Ärzte plädiert weiterhin für eine Verständigung zwischen Bund und Ländern, um die mit der Krankenhausreform verfolgten Ziele besser zu erreichen. In der vorliegenden Form bleibe der Gesetzentwurf hinter diesen Zielen zurück, teilweise konterkariere er sie sogar, insbesondere im Hinblick auf den eigentlich zugesagten Bürokratieabbau.

    „Wir hatten gehofft, dass sich die Regierung zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung durchringt, die den Kliniken tatsächlich mehr Planungssicherheit bringt und wirtschaftlichen Druck von der Versorgung nimmt. Das jetzt vorliegende Ergebnis wird diesem Anspruch leider kaum gerecht. Die Vorhaltepauschalen sind nicht das, was sie versprechen. Die Finanzierung ist nach wie vor zu stark an den Fallzahlen orientiert und nicht daran, welcher Versorgungsbedarf tatsächlich abgebildet werden muss. Die Komplexität der Verschränkung von Fallpauschalen alter Prägung und neuen Vorhaltepauschalen mit Fallzahlbezug wird nicht dazu führen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Fläche ausreichend gegenfinanziert sind. Eine wirkliche Überwindung des Fallpauschalensystems kann nur gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und alle notwendigen Personalkosten der direkten Patientenversorgung ebenfalls als Vorhaltekosten refinanziert werden“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

    Der Marburger Bund begrüßt die zuletzt noch in den Entwurf eingearbeiteten Änderungen, die zu strukturellen Verbesserungen führen sollen. Mit der schrittweisen Einführung eines ärztlichen Personalbemessungssystems werden die Krankenhäuser besser ihrer Verpflichtung nachkommen können, für eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung zu sorgen. Ein echter Fortschritt wäre es auch, wenn durch das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu entwickelnde Konzept tatsächlich die mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten sachgerecht in der Krankenhausvergütung abgebildet würden.

    Sorgen bereitet dem Marburger Bund die jetzt schon erkennbare Dynamik eines fortschreitenden Kapazitätsabbaus, der nicht Ergebnis planerischer Entscheidungen, sondern Ausdruck unzureichender Betriebskostenfinanzierung ist. „Die Planungsbehörden müssen im Vorfeld kalkulieren können, welche Auswirkungen die geplanten Instrumente auf die Strukturen im Ballungsraum und in ländlichen Gebieten haben werden. Deshalb ist die Kritik der Länder an der bis dato nicht vorhandenen Auswirkungsanalyse nur allzu verständlich“, so Johna.