Die Verhandlungen zwischen dem Marburger Bund und dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) werden am 3. Juni 2020 wieder aufgenommen. Der Marburger Bund wird zwar auf der einen Seite inhaltlich verhandlungsbereit in die Gespräche gehen, andererseits aber den wirtschaftlichen Gesamtwert der im Februar getroffenen Einigung nicht aus den Augen verlieren.
Bereits am 19. Februar 2020 war eine Einigung in der fünften Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern zustande gekommen. Diese entspricht in wesentlichen Punkten der mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Mai 2019 gefundenen Einigungslinie. Neben einer linearen Gehaltserhöhung in drei Schritten um insgesamt 6,5 Prozent standen vor allem die Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation, zur Begrenzung der Zahl von Bereitschaftsdiensten und Dienstwochenenden im Vordergrund der Einigung.
Ferner war es gelungen, eine Regelung zur vollständigen Bezahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten festzuschrieben. Diesen Schritt hatte der Klinikverbund noch wenige Tage später so kommentiert:
"Weiterhin können auch bei der Berechnung der Bereitschaftsdienstzeiten positive Signale in die Richtung der Ärzteschaft gesendet werden. Durch die neue Berechnung der Bereitschaftsdienstzeiten wird es von nun an für die arbeitszeitrechtliche Ruhezeit keinen Zeitabzug mehr für den Folgetag geben."
Wenige Stunden vor Ablauf der Erklärungsfrist im März war es dann allerdings aus mit den „positiven Signalen“: Die Arbeitgeber erklärten den Widerruf der getroffenen Vereinbarungen. Die gleichzeitig vollmundig behauptete weitere Gesprächsbereitschaft der BG Kliniken erwies sich zunächst als Luftnummer. Dies ist nun offenbar der Erkenntnis gewichen, dass man sich letztlich doch wieder zusammensetzen und zu einer Einigung kommen muss.