Digitale Lehre darf den Präsenzbetrieb nicht ersetzen, sondern kann ihn lediglich ergänzen. Vor allem in den ersten Semestern des Medizinstudiums muss es das Ziel sein, soziale Isolation zu vermeiden und Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden, insbesondere aber auch der Studierenden untereinander, zu fördern. Die Wahl der Durchführung des Formats kann daher nicht allein den Fakultäten überlassen werden, fordert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Der Marburger Bund teilt die Intention des Entwurfs, digitale Formate auch außerhalb besonderer Situationen wie der derzeitigen epidemischen Lage für den Regelbetrieb nutzbar zu machen. Allerdings müsse der Grundsatz, dass digitale Unterrichtsveranstaltungen – beispielsweise in patientenfernen Formaten wie Vorlesungen, Seminaren und Studiengruppen – nur ergänzend und unterstützend als „Hybrid-Lehre“ angeboten werden und den Präsenzbetrieb nicht ersetzen dürfen, auch in der universitären Praxis gelebt werden. Der Marburger Bund plädiert daher dafür, den Grundsatz „Präsenzbetrieb vor digitaler Lehre“ nicht allein in der Begründung des Entwurfs auszuführen, sondern direkt in den Verordnungstext zu übernehmen, um diesen mit entsprechender Bindungswirkung zu versehen.
Aufgegriffen wurde in dem Entwurf des Ministeriums die Anregung des Marburger Bundes, ein Logbuch für das Praktische Jahr bzw. einen Ausbildungsplan in digitaler Form zu ermöglichen. Wünschenswert wäre es, wenn dieses Instrument bundesweit einheitlich verfügbar wäre, um den Studierenden mehr Rechtssicherheit zu geben.