Durch die vorgesehene Reduktion von Krankenhausstandorten im Rahmen der Krankenhausreform werden der vorklinischen Versorgung erweiterte Funktionen zugewiesen. Dies gilt insbesondere in dünn besiedelten Regionen. „Wir sehen jetzt schon mancherorts erhebliche Probleme bei der Gewährleistung einer durchgehenden Notfallversorgung der Bevölkerung. Deshalb darf die Notfallversorgung nicht weiter ausgedünnt werden. Das gilt insbesondere für die ländlich geprägten Regionen. Bei der Sicherstellung notfallmäßiger Behandlungen darf es keine Abstriche geben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Durch die Einbeziehung des Rettungsdienstes in den Gesetzentwurf komme man einem schlüssigen Gesamtkonzept zur sektorübergreifenden Strukturierung der ambulanten Notfallversorgung sehr viel näher. Aber auch hier drohe durch den Kapazitätsabbau in der stationären Versorgung eine Überforderung der Rettungsdienststrukturen in den Ländern und Kommunen. „Durch die stärkere Konzentration und Schwerpunktbildung in der Krankenhausversorgung wird es vermehrt zu Verlegungen von Patienten kommen. Darauf müssen die Rettungsdienste personell und strukturell vorbereitet werden. Es bedarf zusätzlicher Investitionen in Transportkapazitäten, z.B. die Anschaffung von mehr Rettungshubschraubern, um Patienten zu spezialisierten Krankenhäusern bringen. Diese Tatsache wird derzeit leider noch weitgehend ausgeblendet“, sagte Johna.
Der Marburger Bund appelliert zudem an den Gesetzgeber, klare und praktikable Regeln für den Datenaustausch im Gesetzentwurf zur Notfallreform zu schaffen. Dies sei für eine durchgängige Patientensteuerung unverzichtbar und müsse zügig umgesetzt werden. Im Gesetzentwurf sei zwar ein medienbruchfreier Datenaustausch zwischen allen an der ambulanten Notfallversorgung Beteiligten vorgesehen. Allerdings lasse der Entwurf offen, wie diese Datenübermittlung konkret wechselseitig erfolgen und wer für die notwendige Entwicklung dieser Möglichkeiten zuständig sein soll.
Notfallversorgung sicher aufstellen
Pressemitteilung
Johna: Notfallversorgung muss überall in Deutschland durchgehend gewährleistet werden
06.November
2024