• Notfallversorgung sicher aufstellen

    Pressemitteilung
    Johna: Notfallversorgung muss überall in Deutschland durchgehend gewährleistet werden
    06.November 2024
    Der Marburger Bund begrüßt prinzipiell die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) in den stationären Notaufnahmen, wie sie im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung angelegt sind. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass auch Krankenhausstandorte mit zentraler Notaufnahme gemäß der Stufeneinteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zukünftig weiterhin Leistungen der ambulanten Notfallversorgung erbringen können, selbst wenn sie kein INZ sind. Wer zur Notfallbehandlung gesetzlich verpflichtet ist, muss die an seinem Krankenhaus erbrachten Leistungen der ambulanten Notfallversorgung analog zu INZ-Standorten abrechnen können, fordert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte unmittelbar vor der öffentlichen Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Bundestagsausschuss für Gesundheit.

    Durch die vorgesehene Reduktion von Krankenhausstandorten im Rahmen der Krankenhausreform werden der vorklinischen Versorgung erweiterte Funktionen zugewiesen. Dies gilt insbesondere in dünn besiedelten Regionen. „Wir sehen jetzt schon mancherorts erhebliche Probleme bei der Gewährleistung einer durchgehenden Notfallversorgung der Bevölkerung. Deshalb darf die Notfallversorgung nicht weiter ausgedünnt werden. Das gilt insbesondere für die ländlich geprägten Regionen. Bei der Sicherstellung notfallmäßiger Behandlungen darf es keine Abstriche geben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

    Durch die Einbeziehung des Rettungsdienstes in den Gesetzentwurf komme man einem schlüssigen Gesamtkonzept zur sektorübergreifenden Strukturierung der ambulanten Notfallversorgung sehr viel näher. Aber auch hier drohe durch den Kapazitätsabbau in der stationären Versorgung eine Überforderung der Rettungsdienststrukturen in den Ländern und Kommunen. „Durch die stärkere Konzentration und Schwerpunktbildung in der Krankenhausversorgung wird es vermehrt zu Verlegungen von Patienten kommen. Darauf müssen die Rettungsdienste personell und strukturell vorbereitet werden. Es bedarf zusätzlicher Investitionen in Transportkapazitäten, z.B. die Anschaffung von mehr Rettungshubschraubern, um Patienten zu spezialisierten Krankenhäusern bringen. Diese Tatsache wird derzeit leider noch weitgehend ausgeblendet“, sagte Johna.

    Der Marburger Bund appelliert zudem an den Gesetzgeber, klare und praktikable Regeln für den Datenaustausch im Gesetzentwurf zur Notfallreform zu schaffen. Dies sei für eine durchgängige Patientensteuerung unverzichtbar und müsse zügig umgesetzt werden. Im Gesetzentwurf sei zwar ein medienbruchfreier Datenaustausch zwischen allen an der ambulanten Notfallversorgung Beteiligten vorgesehen. Allerdings lasse der Entwurf offen, wie diese Datenübermittlung konkret wechselseitig erfolgen und wer für die notwendige Entwicklung dieser Möglichkeiten zuständig sein soll.