• Tarifabschluss: 10 Prozent mehr Gehalt, zwei Stunden weniger Wochenarbeitszeit

    Pressemitteilung
    Uniklinika müssen zukünftig gesamte geleistete Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte elektronisch erfassen
    28.März 2024
    Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken geeinigt. Die Vereinbarung sieht eine lineare Gehaltserhöhung in einer Gesamthöhe von 10 Prozent vor. Gleichzeitig einigten sich die Vertragsparteien auf eine Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden ohne weiteren Gehaltsabstrich. Nach der Einigung am Verhandlungstisch zu Wochenbeginn stimmten nun auch die Tarifgremien beider Seiten für den Tarifkompromiss. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2026.

    Die Ärztegehälter steigen in einem ersten Schritt zum 1. April 2024 um 4 Prozent und in einem zweiten Schritt zum 1. Februar 2025 um 6 Prozent. Damit erhalten die Ärztinnen und Ärzte innerhalb von zehn Monaten linear zehn Prozent mehr Gehalt. Rechnet man das Volumen der Arbeitszeitreduzierung und den Zinseszinseffekt mit ein, steht über die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten eine faktische Gehaltserhöhung von 15,75 Prozent zu Buche.

    Zusätzlich wird in der Entgeltgruppe der Oberärztinnen und Oberärzte ab dem 10. Jahr eine weitere Erhöhungsstufe auf dem Niveau des Einstiegsgehalts von Leitenden Oberärzten bzw. Chefarzt-Stellvertretern eingerichtet. Die Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit um zwei Stunden erfolgt zum 1. Januar 2026 und hat ein Gehaltsvolumen von etwa 5 Prozent.

    Die Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken sind mit Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitregelung ihren Kolleginnen und Kollegen an anderen Krankenhäusern gleichgestellt, wo schon lange eine 40-Stunden-Woche im Tarifvertrag geregelt ist. Letzteres wird nunmehr auch durch die Einführung einer obligatorisch elektronischen Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit flankiert sowie durch die explizite Zusicherung, die erbrachten Leistungen nicht nur zu dokumentieren, sondern auch tatsächlich zu vergüten.

    Auch zur Dienstplanung werden zum 1. Januar 2025 Regelungen eingeführt, die zu mehr Verlässlichkeit führen sollen. Davon erfasst sind alle Dienstformen, einschließlich Vollarbeit. Der Dienstplan muss spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Entgelt einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Tabellenentgelts zahlen. Neu definiert wird ab 1. April 2024 der für die Zeitzuschläge je Stunde maßgebliche Zeitraum für die Nachtarbeit. Danach ist Nachtarbeit die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, bisher begann dieser Zeitraum erst um 21 Uhr.

    „Unsere Verhandlungskommission hat über mehrere Monate in insgesamt fünf Verhandlungsrunden viel Zeit und Arbeit in dieses Ergebnis investiert. Wie bei jedem Kompromiss hat auch dieser Abschluss positive und negative Aspekte. Auf der Habenseite steht eine ordentliche Gehaltserhöhung und eine merkliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit, die wir in dieser Tarifrunde nicht fordern konnten, aber in den Verhandlungen herausgehandelt haben. Über die Gesamtlaufzeit werden wir nach heutigem Stand auch das Delta zu den Ärztegehältern an den kommunalen Kliniken schließen. Wir hatten uns mehr vorgenommen, mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass mit der TdL derzeit keine Neuordnung des Schicht- und Wechselschichtsystems zu verhandeln ist. Besonders schmerzhaft ist auch die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren. Das ist mehr als nur ein Wermutstropfen. In der Gesamtbetrachtung überwiegen aber die positiven Perspektiven, die sich aus diesem Abschluss ergeben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

    Auch der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, bedauerte die Weigerung der TdL, gemeinsam mit dem Marburger Bund eine Neuregelung der Schichtarbeit zu vereinbaren. „Der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist in den zurückliegenden knapp 20 Jahren offensichtlich der Mut abhandengekommen, als Architekt neuer tariflicher Regelungen Vorreiter einer zukunftsorientierten Gestaltung ärztlicher Arbeitsbedingungen zu sein: Sie überlässt diese Chance und den Anspruch auf das Urheberrecht nun anderen. Die Universitätskliniken verpassen so die einmalige Chance, als erste insbesondere den dringend gebrauchten jungen Ärztinnen und Ärzte attraktivere Arbeitsbedingungen anbieten zu können.“

    Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.