In den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken haben sich beide Seiten vertagt. Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verabredeten sich zu einer weiteren zweitägigen Verhandlungsrunde am 4. und 5. Februar 2020 erneut in Hannover.
„Die Positionen klaffen noch weit auseinander. Es wäre verfrüht, von einer Annäherung zu sprechen. Wir scheuen aber nicht die Mühen der Ebene, wenn es dem Ziel dient, zu einer guten Lösung zu kommen. Die TdL muss verstehen, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken es sehr ernst meinen mit ihren Forderungen nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst überschritten“, sagte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.
Der Marburger Bund habe in den Verhandlungen eindrücklich die Lage an den Unikliniken geschildert. Im Durchschnitt arbeiteten die Uniklinik-Ärzte mehr als 56 Stunden pro Woche inklusive Überstunden und Dienste; ein Drittel habe sogar durchschnittliche Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden pro Woche. 90 Prozent der Ärztinnen und Ärzte wünschten sich aber durchschnittliche Arbeitszeiten von maximal 48 Stunden in der Woche. Dies habe gerade erst eine Mitgliederbefragung des Marburger Bundes ergeben. „Wir hoffen, dass unsere Aufklärungsarbeit zu einem besseren Verständnis der Lage an den Unikliniken beigetragen hat. Hier gab es auf Seiten der Arbeitgeber durchaus Erkenntnisdefizite“, betonte Twardy.
Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL vor allem neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der Marburger Bund 6 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.
Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.