• Am 04. Juli 2017 ging beim Umweltamt der Stadt Freiburg und dem Regierungspräsidium Freiburg eine anonyme Anzeige ein, in der über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz im ärztlichen Dienst in der Klinik für Anästhesie am Universitätsklinikum Freiburg berichtet wurde. Nachrichtlich erhielten diese Anzeige auch der Personalrat des Universitätsklinikums Freiburg und der Marburger Bund Baden-Württemberg.


    Zunächst war nicht klar, welche Behörde für die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich ist. In der Regel sind die Gewerbeaufsichtsbehörden, der Stadt- und Landkreise für den Arbeitsschutz zuständig. Das Regierungspräsidium Freiburg übt in diesen Fällen nur die Fach- und Rechtsaufsicht über die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelten Gewerbeaufsichtsbehörden aus. Da auf dem Gelände des Universitätsklinikums Freiburg ein Gaskraftwerk betrieben wird, liegt die Zuständigkeit nach § 1 der Arbeitszeitzuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg (ArbZZuVO) in diesem Fall ausnahmsweise jedoch direkt beim Regierungspräsidium Freiburg.


    Schon vor dieser Anzeige hatten Vertreter des Marburger Bundes Baden-Württemberg für den 26. Juli 2017 einen Termin mit der Präsidentin des Regierungspräsidiums Freiburg, Frau Bärbel Schäfer, sowie mit weiteren Spitzenvertretern des Regierungspräsidiums vereinbart, in dem die Arbeitsbedingungen im ärztlichen Dienst am Universitätsklinikum Freiburg thematisiert wurden. Bei diesem Termin wurde nun auch die anonyme Anzeige kurz angesprochen, wobei die Vertreter des Regierungspräsidiums versichert hatten, der Anzeige nachzugehen.


    Konkret hat das Regierungspräsidium Freiburg in der Folge der anonymen Anzeige in zwei Kliniken des Universitätsklinikums aussagekräftige, stichprobenartige Arbeitszeitkontrollen durchgeführt. Das Regierungspräsidium kam zu dem Ergebnis, dass Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen und Verbesserungspotenzial beim Arbeitsschutz im ärztlichen Dienst bestehe. Da das Regierungspräsidium seine Aufgabe bei der erstmaligen Feststellung von Verstößen zunächst vorrangig in der Beratung und erst bei fortbestehenden Verstößen in der Sanktionierung sieht,  hat es dementsprechend einen Prozess eingeleitet, um künftige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden. Hierzu findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Klinikumsvorstand, den ärztlichen Direktoren, die neben dem Klinikumsvorstand ebenfalls für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich sind, und dem Personalrat des Universitätsklinikums statt, um konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.


    Unabdingbar ist hierbei die bessere personelle Ausstattung im ärztlichen Dienst. Im Wirtschaftsplan 2018 ging das Universitätsklinikum Freiburg davon aus, dass zur Realisierung der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bis zu 100 zusätzliche Vollzeitkräfte im ärztlichen Dienst benötigt werden.  Als konkrete Folge besteht der Plan, die Vollkräfte im ärztlichen Dienst um 100 auf dann 1201 Vollkräfte bis Ende 2019 aufzustocken. Auf Drängen des Regierungspräsidiums soll eine Rahmendienstvereinbarung „Arbeitszeit im ärztlichen Dienst“ zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat abgeschlossen werden, um künftig Verstöße zu vermeiden. Der Marburger Bund begleitet die Erstellung dieser Rahmendienstvereinbarung in beratender Form. Inhaltlich geht es hier vor allem um gesetzeskonforme Ruf- und Bereitschaftsdienste, die Einhaltung der Pausenregelungen sowie eine manipulationsfreie Arbeitszeitdokumentation.


    Als Zwischenfazit kann man festhalten, dass das Regierungspräsidium Freiburg als Kontrollbehörde seinen Beratungsauftrag engagiert wahrnimmt und bereits konkrete Verbesserungen bei der Umsetzung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen Dienst erreicht hat. Man sieht: Behördenhandeln wirkt.