• Der Marburger Bund Baden-Württemberg hat sich bisher zurückgehalten, seinen Mitgliedern weitflächig zu empfehlen, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Gewerbeaufsicht anzuzeigen. Ebenfalls hat sich der Marburger Bund Baden-Württemberg bisher zurückgehalten, solche Anzeigen durch seine Juristinnen und Juristen aktiv zu begleiten und selbst zu stellen. Hier geht der Marburger Bund Baden-Württemberg nunmehr offensiver vor und bietet seinen Mitgliedern an, in einen Prozess einzusteigen, dessen Ziel die Beseitigung etwaiger Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und somit auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort ist. Bei Bedarf wird die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht in einen solchen Prozess miteinbezogen und in die Pflicht genommen. Konkret wird ein solcher Prozess im Folgenden exemplarisch beschrieben.

    1. Wenn Sie wissen oder das Gefühl haben, dass in Ihrer Abteilung regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, schicken Sie eine Anfrage an info@marburger-bund-bw.de oder wenden Sie sich telefonisch (07021-92390) an den Marburger Bund Baden-Württemberg. Verstöße können zum Beispiel zu lange Arbeitszeiten, Verletzung von Ruhezeiten, nicht genommene Pausen oder die Überbelastung von Bereitschaftsdiensten sein.
       
    2. Ein(e) Jurist(in) des Marburger Bundes Baden-Württemberg wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen gemeinsam eruieren, ob in Ihrer Abteilung tatsächlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Ebenfalls werden Sie gemeinsam eruieren, ob die Verstöße auch nachweisbar sind. Auch wird die örtliche Mitarbeitervertretung (Betriebsrat, Personalrat oder MAV) informiert und miteinbezogen.
       
    3. Gemeinsam mit der/m Juristin/Juristen des Marburger Bundes Baden-Württemberg und ggf. mit der örtlichen Mitarbeitervertretung wird ein Schreiben an den Arbeitgeber formuliert, indem auf die Missstände aufmerksam gemacht wird. Es wird mit Setzung einer Frist um Stellungnahme und um mögliche Lösungsansätze gebeten. Ebenfalls wird das Angebot unterbreitet, sich zu einem Gesprächstermin zusammenzusetzen, um die Missstände zu besprechen und etwaige Lösungswege zu besprechen.
       
    4. Gibt der Arbeitgeber eine Stellungnahme ab und zeigt Wege auf, um die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu beseitigen, so wird eine auf den Einzelfall bezogene Frist eingeräumt, um die Verstöße zu beseitigen. Am Ende der Frist wird evaluiert, ob der Arbeitgeber die Missstände beseitigt hat. Falls die Missstände beseitigt sind, ist der Gang zur Gewerbeaufsicht nicht notwendig.
       
    5. Verweigert der Arbeitgeber jedoch eine Stellungnahme bzw. zeigt keinen geeigneten Weg auf, die Missstände zu beseitigen oder beseitigt der Arbeitgeber die Missstände nicht innerhalb der individuell festgelegten Frist, so wird der Marburger Bund Baden-Württemberg eine Anzeige bei der zuständigen Gewerbeaufsicht einreichen und der zuständigen Behörde detailliert aufzeigen, an welchen Stellen gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird.
       
    6. Der Marburger Bund Baden-Württemberg begleitet daraufhin alle weiteren Schritte, die von der Gewerbeaufsicht eingeleitet werden, um die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu beseitigen.
       
    7. Im Idealfall werden, auch durch die Beratung der Gewerbeaufsicht, die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz beseitigt und Ihre Arbeitsbedingungen verbessert.
    Empfohlene Vorgehensweise

    Selbstverständlich werden die Juristinnen und Juristen des Marburger Bundes Baden-Württemberg nur in enger Absprache mit Ihnen aktiv. Sie bestimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden!