Beitragsstruktur bleibt unverändert
13.Oktober
2023
Die Inflationsentwicklung in dieser Zeit, aber auch der stetige Ausbau unser Service- und Informationsangebote, sowohl vor Ort, als auch digital und die deutlich gestiegene Inanspruchnahme der juristischen Beratung sind die Hauptgründe für die Anpassung der Beträge. Die Beitragsstruktur/-gruppen bleiben unverändert.
Ab 01.01.2024 gestalten sich die Beiträge wie folgt:
Standardbeitrag | Euro 216,00 |
Reduzierte Beiträge (auf Antrag): | |
Ärzte in den ersten sechs Jahren nach Approbation/Erhalt der Erlaubnis nach §10 Abs. 1 BÄO | Euro 174,00 |
Niedergelassene Ärzte | Euro 174,00 |
Nicht berufstätige Ärzte; Inhaber einer Erlaubnis nach §10 Abs. 5 BÄO | Euro 60,00 |
Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung | Beitragsfrei |
Wenn Sie noch nicht länger als sechs Jahre approbiert sind und uns dies noch nicht mitgeteilt haben, rufen Sie uns an, damit Sie von der Beitragsreduzierung profitieren!