• Delegation der Heilberufekammern trifft baden-württembergische Europa-Abgeordnete in Straßburg

    31.März 2017
    Dr. Matthias Fabian, 2. Vorsitzender des MB-Landesverbands Baden-Württemberg und Vizepräsident der baden-württembergischen Landesärztekammer, nahm im März an einem parlamentarischen Austausch über die EU-Verhältnismäßigkeitsprüfung neuer Berufsreglementierungen teil.

    In seiner Funktion als Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg traf er sich mit anderen Präsidenten und Vizepräsidenten der Heilberufekammern (Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker) aus Baden-Württemberg gemeinsam mit Parlamentariern der CDU, SPD und Grünen des Europaparlamentes in Straßburg. Ziel des Austausches war es, die Parlamentarier auf ein großes Problem dieses EU-Richtlinienvorschlags für die Kammern aufmerksam zu machen. Dabei spielen zwei wichtige Aspekte eine Rolle: Zum einen geht es um die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen und zum anderen um die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit anschließender Normenkontrolle auf EU-Ebene.

    Die Europäische Kommission hat im Zuge der Deregulierung des Binnenmarktes ein Dienstleitungspaket geschnürt. Teil dieses Paketes wäre eine Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung berufsrechtlicher Regulierungen (COM(2016)822) vom 10. Januar 2017. Schon jetzt gibt es im Bereich des Gesundheitswesens, das eigentlich weiterhin nationale Angelegenheit ist, eine Berufsanerkennungs-richtlinie, die die gleichwertigen Berufsbezeichnungen in der Anlage 5 und die Kommunikation hierüber in der EU über Artikel 59 regelt.

    Die neue Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung würde den Ärztekammern im Vorfeld bei einer Änderung der Weiterbildung oder bei der Einführung neuer Bezeichnungen hohe Nutzen-Kostenanalysen aufbürden, die dann auch noch unabhängigen Normenkontrollkommissionen vorgelegt werden müssten. Dies wäre für die Ärztekammern kaum umsetzbar. Der Marburger Bund ist mit verschiedenen Mitgliedern auf europäischer Ebene in den verschiedenen Ärzteorganisationen - Standing Committee of European Doctors (CPME), European Junior Doctors (EJD) - vertreten und gut vernetzt und versucht zielführende Änderungen in der Richtlinie zu bewirken.

    Siehe dazu auch die Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 10. Januar 2017:
    http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/EU-Verhaeltnismaessigkeitspruefung.pdf