27.November
2024
Dringende Anfragen mit gesetzlichen Verjährungsfristen bitten wir Sie, bis spätestens 13. Dezember 2024 zu schicken. Bei später eingehenden Anfragen können wir keine rechtzeitige Bearbeitung mehr garantieren.
Wenn Sie dringende Anfragen zur Urabstimmung im Bereich TV-Ärzte/VKA oder zum ggf. ab Januar anstehenden Streik haben, machen Sie dies bitte im Betreff kenntlich. Diese Anfragen werden vorrangig bearbeitet.
Anfragen die keiner Frist unterliegen, können ggf. erst im neuen Jahr beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.