Diese liegt inzwischen vor, so dass die Veröffentlichung in der Januar-Ausgabe des Ärzteblatts Baden-Württemberg erfolgte. Damit tritt die geänderte Gebührenordnung zum 1. Februar 2017 in Kraft.
Prüfungsgebühren werden nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Gebührenordnung der Landesärztekammer bereits mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Deshalb gilt für die Zulassungen zur ersten Facharztprüfung, die noch vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung erfolgt sind, dass in diesen Fällen die Kosten für die erste Facharztprüfung noch bezahlt werden müssen. Erfolgt die Zulassung zur Prüfung nach dem 1. Februar 2017, ist die erste Facharztprüfung in Zukunft kostenlos.
Quelle: http://www.aerzteblatt-bw.de/, Ausgabe 01/2017.