09.Juli
2020
An alle Mitglieder in kommunalen Krankenhäusern
Im Rahmen des letzten Tarifabschlusses ist eine Regelung zu freien Wochenenden in den TV-Ärzte/VKA aufgenommen worden.
Soweit diese im ersten Halbjahr - also bis zum 30.06.2020 - nicht gewährt worden sind, ist eine Übertragung auf das zweite Kalenderhalbjahr möglich.
Ein solcher Antrag wäre bis zum 28. Juli 2020 zu stellen.
Nähere Informationen und ein Muster für die Antragstellung finden Sie hier:
- Mitgliederinformation.pdf(1.2 MB, PDF)
- Muster-Antrag.docx(15.7 KB, DOCX)